DG-Immobilienfonds: Anleger verklagen Banken
Fonds 37 droht die Insolvenz, Fonds 35 die Verjährung
Klagen. Die Krise um die maroden Immobilienfonds der genossenschaftlichen Bankengruppe DG Anlage spitzt sich zu. Gegen die Stuttgarter Südwestbank, die Volksbank Wiesbaden und die Volksbank Stutensee-Hardt sind Schadensersatzklagen bei den zuständigen Landgerichten eingereicht worden. Die Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 330.000 Euro betreffen die DG-Fonds 30, 31 und 35. Weitere Klagen gegen andere Institute sind angekündigt. Hintergrund sind verdeckte Kickback-Zahlungen. Die Kanzlei Tilp beruft sich auf Paragraf 667 BGB, wonach derartige Provisionen nicht den Banken, sondern den Fondskunden zustünden.
DG-Fonds 37. Besonders prekär sieht die Kanzlei HRP die Entwicklung im DG-Fonds 37. Hier bestehe neben dem wirtschaftlichen Totalverlust ein Nachschussrisiko von mehr als 90 Prozent der Einlagen. In der Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften die Anleger auch mit ihrem privaten Vermögen. Selbst bei einem Verkauf der Fondsobjekte in Berlin würden Kreditverbindlichkeiten über knapp 22,4 Millionen Euro verbleiben. Die Kredite der Fondsgesellschaft bei der Aareal Bank, der IBB und der DZ Bank beliefen sich derzeit auf 52,4 Millionen Euro. Dem stünden geschätzte Verkaufserlöse von 30 Millionen Euro gegenüber. Die DZ Bank bietet als Treuhandkommanditistin den Anlegern an, sie von ihren Nachschussverpflichtungen bei Ankauf ihrer Beteiligung freizustellen, sofern die Gesellschafter rechtliche Schritte einstellen und auf weitere Ansprüche verzichten.
DG-Fonds 35. Im DG-Fonds 35 ist derzeit die Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung zu klären. Im Prozess einer Anlegerin ließ das Landgericht Frankfurt Ende Oktober in einer mündlichen Verhandlung durchblicken, dass die Kammer dazu tendiere, eine Verjährung der Schadensersatzansprüche anzunehmen. Da die Verjährungsfrage für andere Verfahren im DG-Fonds 35 durch die Berufungsgerichte noch zu klären sei, werde das Verfahren bis zur Klärung ausgesetzt.
DG-Fonds 37. Besonders prekär sieht die Kanzlei HRP die Entwicklung im DG-Fonds 37. Hier bestehe neben dem wirtschaftlichen Totalverlust ein Nachschussrisiko von mehr als 90 Prozent der Einlagen. In der Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften die Anleger auch mit ihrem privaten Vermögen. Selbst bei einem Verkauf der Fondsobjekte in Berlin würden Kreditverbindlichkeiten über knapp 22,4 Millionen Euro verbleiben. Die Kredite der Fondsgesellschaft bei der Aareal Bank, der IBB und der DZ Bank beliefen sich derzeit auf 52,4 Millionen Euro. Dem stünden geschätzte Verkaufserlöse von 30 Millionen Euro gegenüber. Die DZ Bank bietet als Treuhandkommanditistin den Anlegern an, sie von ihren Nachschussverpflichtungen bei Ankauf ihrer Beteiligung freizustellen, sofern die Gesellschafter rechtliche Schritte einstellen und auf weitere Ansprüche verzichten.
DG-Fonds 35. Im DG-Fonds 35 ist derzeit die Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung zu klären. Im Prozess einer Anlegerin ließ das Landgericht Frankfurt Ende Oktober in einer mündlichen Verhandlung durchblicken, dass die Kammer dazu tendiere, eine Verjährung der Schadensersatzansprüche anzunehmen. Da die Verjährungsfrage für andere Verfahren im DG-Fonds 35 durch die Berufungsgerichte noch zu klären sei, werde das Verfahren bis zur Klärung ausgesetzt.
Mittlerweile gelten zwölf DG-Fonds als nahezu zahlungsunfähig.