Editorial KW 16: Gesetzgeberisches Kraut
Liebe Leser:
Schaut man sich im Garten der Blüten um, die der Beteiligungsmarkt im Lauf der Jahre so getrieben hat, dann erscheint verständlich, dass die Stimmen lauter werden, die nach radikalen gesetzlichen Maßnahmen verlangen. Das ist zwar ein verständlicher, weil menschlicher Reflex. Er hilft in der Regel aber nicht weiter.
Da ich Freiheit für ein hohes Gut halte, bin ich immer skeptisch, wenn nach dem Gesetzgeber gerufen wird, weil die meisten Gesetze Freiheiten beschneiden und nicht gewähren. Entsprechend mag ich für viele der FDP nahe stehen. Ich bin aber kein Fan von Jüngelchen Philipp Rösler. Gleichwohl hat der im Zuge der Diskussion um ein NPD-Verbot einen weisen Satz gesagt: „Dummheit kann man nicht verbieten.“
Angesichts der bevorstehenden Regulierung des kompletten Investmentmarkts scheint mitunter aus dem Blick zu geraten, welche Probleme mit welchen Mitteln gelöst werden können. Auch wenn die Folgen des S&K-Skandals natürlich einen enormen Impuls für eine scharfe Regulierung zu geben scheint: Das Problem, an dem der geschlossene Fonds zurzeit zu ersticken droht, liegt woanders. Über Jahre wurden viel zu teure Objekte in Fonds eingebracht oder mit Emissions- und Vertriebskosten überfrachtet – und dann schlecht gemanagt. Dagegen ist aber kein gesetzgeberisches Kraut gewachsen. Ich befürchte sogar, dass diese unrühmliche Praxis im weißen Gewand durchregulierter Produkte umso fröhlichere Urstände feiern wird. Denn der Verweis auf staatliche Regulierung führt viel zu oft dazu, dass schon zu Beginn des Gesprächs mit dem Finanzberater der Verstand abgeschaltet wird.
Das Auslegungsschreiben der Bafin stellt in dieser Hinsicht eine bemerkenswerte Volte dar. Denn es unterscheidet zwischen operativ tätigen Unternehmen mit geringer oder keiner strategischen Fixierung und Investmentvermögen mit konkreter Anlagestrategie und nur geringem operativem Freiraum. Letztere fielen, so die Bafin, unter das KAGB, erstere nicht. Interessant: Je größer die unternehmerischen Unwägbarkeiten, desto weniger sieht die Bafin das KAGB als anwendbar.
Das scheint zunächst widersinnig, wird aber vielleicht der Diskussion um den Stellenwert und die Heilkraft des KAGB neue Impulse geben.
Eine gute Woche wünscht
Tilman Welther
Da ich Freiheit für ein hohes Gut halte, bin ich immer skeptisch, wenn nach dem Gesetzgeber gerufen wird, weil die meisten Gesetze Freiheiten beschneiden und nicht gewähren. Entsprechend mag ich für viele der FDP nahe stehen. Ich bin aber kein Fan von Jüngelchen Philipp Rösler. Gleichwohl hat der im Zuge der Diskussion um ein NPD-Verbot einen weisen Satz gesagt: „Dummheit kann man nicht verbieten.“
Angesichts der bevorstehenden Regulierung des kompletten Investmentmarkts scheint mitunter aus dem Blick zu geraten, welche Probleme mit welchen Mitteln gelöst werden können. Auch wenn die Folgen des S&K-Skandals natürlich einen enormen Impuls für eine scharfe Regulierung zu geben scheint: Das Problem, an dem der geschlossene Fonds zurzeit zu ersticken droht, liegt woanders. Über Jahre wurden viel zu teure Objekte in Fonds eingebracht oder mit Emissions- und Vertriebskosten überfrachtet – und dann schlecht gemanagt. Dagegen ist aber kein gesetzgeberisches Kraut gewachsen. Ich befürchte sogar, dass diese unrühmliche Praxis im weißen Gewand durchregulierter Produkte umso fröhlichere Urstände feiern wird. Denn der Verweis auf staatliche Regulierung führt viel zu oft dazu, dass schon zu Beginn des Gesprächs mit dem Finanzberater der Verstand abgeschaltet wird.
Das Auslegungsschreiben der Bafin stellt in dieser Hinsicht eine bemerkenswerte Volte dar. Denn es unterscheidet zwischen operativ tätigen Unternehmen mit geringer oder keiner strategischen Fixierung und Investmentvermögen mit konkreter Anlagestrategie und nur geringem operativem Freiraum. Letztere fielen, so die Bafin, unter das KAGB, erstere nicht. Interessant: Je größer die unternehmerischen Unwägbarkeiten, desto weniger sieht die Bafin das KAGB als anwendbar.
Das scheint zunächst widersinnig, wird aber vielleicht der Diskussion um den Stellenwert und die Heilkraft des KAGB neue Impulse geben.
Eine gute Woche wünscht
Tilman Welther














