Finanzbehörden hinterfragen Defeasance-Modelle sämtlicher Medienfonds
Musterverfahren für VIP 4 steht bevor – Wenn Grosch gesteht, zittern die Banken
Steuerprüfung. Die Finanzbehörden in München haben angekündigt, einstweilen keine Feststellungserklärungen von Medienfonds mehr zu bearbeiten. Insbesondere die steuerliche Behandlung der festen Lizenzzahlungen bei Medienfonds mit Defeasance-Struktur müssten die Referatsleiter Einkommenssteuer des Bundes und der Länder zunächst klären, heißt es in einem Schreiben des Finanzamts München 3 vom 6. Juli 2007. Mit einer Entscheidung sei nicht vor Herbst zu rechnen.
Branchenausweitung. Zu den betroffenen Initiatoren zählt die KGAL. Bei den Medienfonds der Dresdner-Bank-Tochter datieren die bislang letzten abgeschlossenen Betriebsprüfungen aus dem Jahr 2001. Die drei operativen Medienfonds 126, 134 und 139 stehen laut Leistungsbilanz 2005 bislang noch gänzlich ohne abgeschlossene Betriebsprüfung dar – eben diese Fonds lassen sich mit dem VIP-Konzept durchaus vergleichen, meint Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel. Die Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 hatten Anfang dieses Jahres geänderte Grundlagenbescheide erhalten; die steuerlichen Verlustzuweisungen wurden weitgehend gestrichen. Die Steuerproblematik weitet sich aus. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft München 1 alle im Filmfinanzierungsgeschäft tätigen Banken in München angeschrieben. Die Kreditinstitute sollten angeben, mit welchen Unternehmen sie Defeasance- und Schuldübernahmekonstruktionen eingegangen sind (siehe fondstelegramm vom 7. April 2006).
Musterverfahren. Das Landgericht München 1 hat den ersten Antrag einer Anlegerin des VIP Medienfonds 4 auf ein Musterverfahren in das öffentliche Klageregister im elektronischen Bundesanzeiger eingetragen. Damit findet das Ende 2006 verabschiedete Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz – kurz Kapmug – Anwendung (Az: 22 O 19768/06). Im Wege des Musterverfahrens soll für alle klagenden Anleger geklärt werden, ob der Verkaufsprospekt des VIP Medienfonds 4 falsch ist und ob der Fondsinitiator Andreas Schmid und die Schuld übernehmende Hypovereinsbank dafür haften müssen.
Prozedere. Katja Fohrer von der Kanzlei Mattil & Kollegen hatte den Antrag eingereicht. Die Rechtsanwältin hat für rund 100 weitere Anleger des VIP Medienfonds 4 Musterfeststellungsanträge gestellt. Sobald das Landgericht zehn weitere, gleichlautende Anträge ins Klageregister einträgt, legt es dem Oberlandesgericht München Fragen zur Klärung vor. Das Oberlandesgericht hat dann einen Musterkläger auszuwählen. Anschließend können die streitenden Parteien gegen den Musterentscheid Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Insofern verkürzt das Musterverfahren den Weg zum höchsten Zivilgericht. „Alle anderen einstweilen zur Verjährungshemmung eingereichten Klagen ruhen so lange, bis die Vorfragen rechtskräftig in dem Musterverfahren geklärt sind“, meint Katja Fohrer.
Strafverfahren. In den Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der VIP Medienfonds 3 und 4 zeichnet sich eine entscheidende Wende ab. Das Landgericht München hatte das Verfahren gegen Andreas Schmid und Andreas Grosch in zwei Verfahren aufgeteilt, nachdem sich Andreas Grosch krank gemeldet hatte (fondstelegramm berichtete). Für den Fall eines Geständnisses ist Andreas Grosch eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt worden. Kommt das Strafverfahren gegen Grosch zu einem Abschluss, steht ihm in den Zivilprozessen gegen die Dresdner Bank und Hypovereinsbank kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr zu, wirft Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG ein. Grosch käme dann als Kronzeuge für die Einbindung der Banken in die Fondskonstruktion in Frage und könnte unter Eid vernommen werden. Auch im Verfahren gegen Andreas Schmid könnte Grosch als Kronzeuge aussagen. „Dies dürfte auch der Grund für das Gericht sein, den Deal Geständnis gegen Bewährungsstrafe anzubieten“, folgert Gieschen.
Banken. Andreas Grosch könnte bei einem Geständnis zur Schlüsselfigur werden. Für die Anleger würden dann die Chancen steigen, Schadensersatz von den Banken zu bekommen. Wolfgang Schirp spricht sich indes für eine außergerichtliche Lösung aus, fordert von den Banken jedoch ein deutliches Signal, um Klagen zu verhindern. Im Vergleich zu den krisengeschüttelten Immobilienfonds sieht der Berliner Rechtsanwalt immerhin einen entscheidenden Vorteil: Bei den Medienfonds traten die Banken häufig selbst als Initiator oder Vertrieb auf. Anleger können in diesem Fall Verantwortliche in Anspruch nehmen, die für den entstanden Schaden auch tatsächlich aufkommen können.
fondstelegramm-Meinung. Die Steuerkrise der Medienfonds erreicht die nächste Stufe. Endlich prüfen die Finanzbehörden flächendeckend, welche Medienfondsanbieter die Defeasance-Struktur missbraucht haben. Der Fall VIP hat den Stein ins Rollen gebracht. Auch Equity Pictures und Chorus hatten die Staatsanwaltschaft bereits im Haus. Es wird zu klären sein, wie Geno Asset Finance, Hannover Leasing, KGAL und LHI die Defeasance-Strukturen ihrer Filmfonds umsetzten. Auch die Academy-Fonds der Commerzbank müssen mit Ermittlungen der Steuerfahnder rechnen.
Branchenausweitung. Zu den betroffenen Initiatoren zählt die KGAL. Bei den Medienfonds der Dresdner-Bank-Tochter datieren die bislang letzten abgeschlossenen Betriebsprüfungen aus dem Jahr 2001. Die drei operativen Medienfonds 126, 134 und 139 stehen laut Leistungsbilanz 2005 bislang noch gänzlich ohne abgeschlossene Betriebsprüfung dar – eben diese Fonds lassen sich mit dem VIP-Konzept durchaus vergleichen, meint Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel. Die Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 hatten Anfang dieses Jahres geänderte Grundlagenbescheide erhalten; die steuerlichen Verlustzuweisungen wurden weitgehend gestrichen. Die Steuerproblematik weitet sich aus. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft München 1 alle im Filmfinanzierungsgeschäft tätigen Banken in München angeschrieben. Die Kreditinstitute sollten angeben, mit welchen Unternehmen sie Defeasance- und Schuldübernahmekonstruktionen eingegangen sind (siehe fondstelegramm vom 7. April 2006).
Musterverfahren. Das Landgericht München 1 hat den ersten Antrag einer Anlegerin des VIP Medienfonds 4 auf ein Musterverfahren in das öffentliche Klageregister im elektronischen Bundesanzeiger eingetragen. Damit findet das Ende 2006 verabschiedete Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz – kurz Kapmug – Anwendung (Az: 22 O 19768/06). Im Wege des Musterverfahrens soll für alle klagenden Anleger geklärt werden, ob der Verkaufsprospekt des VIP Medienfonds 4 falsch ist und ob der Fondsinitiator Andreas Schmid und die Schuld übernehmende Hypovereinsbank dafür haften müssen.
Prozedere. Katja Fohrer von der Kanzlei Mattil & Kollegen hatte den Antrag eingereicht. Die Rechtsanwältin hat für rund 100 weitere Anleger des VIP Medienfonds 4 Musterfeststellungsanträge gestellt. Sobald das Landgericht zehn weitere, gleichlautende Anträge ins Klageregister einträgt, legt es dem Oberlandesgericht München Fragen zur Klärung vor. Das Oberlandesgericht hat dann einen Musterkläger auszuwählen. Anschließend können die streitenden Parteien gegen den Musterentscheid Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Insofern verkürzt das Musterverfahren den Weg zum höchsten Zivilgericht. „Alle anderen einstweilen zur Verjährungshemmung eingereichten Klagen ruhen so lange, bis die Vorfragen rechtskräftig in dem Musterverfahren geklärt sind“, meint Katja Fohrer.
Strafverfahren. In den Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der VIP Medienfonds 3 und 4 zeichnet sich eine entscheidende Wende ab. Das Landgericht München hatte das Verfahren gegen Andreas Schmid und Andreas Grosch in zwei Verfahren aufgeteilt, nachdem sich Andreas Grosch krank gemeldet hatte (fondstelegramm berichtete). Für den Fall eines Geständnisses ist Andreas Grosch eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt worden. Kommt das Strafverfahren gegen Grosch zu einem Abschluss, steht ihm in den Zivilprozessen gegen die Dresdner Bank und Hypovereinsbank kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr zu, wirft Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG ein. Grosch käme dann als Kronzeuge für die Einbindung der Banken in die Fondskonstruktion in Frage und könnte unter Eid vernommen werden. Auch im Verfahren gegen Andreas Schmid könnte Grosch als Kronzeuge aussagen. „Dies dürfte auch der Grund für das Gericht sein, den Deal Geständnis gegen Bewährungsstrafe anzubieten“, folgert Gieschen.
Banken. Andreas Grosch könnte bei einem Geständnis zur Schlüsselfigur werden. Für die Anleger würden dann die Chancen steigen, Schadensersatz von den Banken zu bekommen. Wolfgang Schirp spricht sich indes für eine außergerichtliche Lösung aus, fordert von den Banken jedoch ein deutliches Signal, um Klagen zu verhindern. Im Vergleich zu den krisengeschüttelten Immobilienfonds sieht der Berliner Rechtsanwalt immerhin einen entscheidenden Vorteil: Bei den Medienfonds traten die Banken häufig selbst als Initiator oder Vertrieb auf. Anleger können in diesem Fall Verantwortliche in Anspruch nehmen, die für den entstanden Schaden auch tatsächlich aufkommen können.
fondstelegramm-Meinung. Die Steuerkrise der Medienfonds erreicht die nächste Stufe. Endlich prüfen die Finanzbehörden flächendeckend, welche Medienfondsanbieter die Defeasance-Struktur missbraucht haben. Der Fall VIP hat den Stein ins Rollen gebracht. Auch Equity Pictures und Chorus hatten die Staatsanwaltschaft bereits im Haus. Es wird zu klären sein, wie Geno Asset Finance, Hannover Leasing, KGAL und LHI die Defeasance-Strukturen ihrer Filmfonds umsetzten. Auch die Academy-Fonds der Commerzbank müssen mit Ermittlungen der Steuerfahnder rechnen.
Die Liste der Rechtsanwälte, die den Prozess gegen die ehemaligen VIP-Geschäftsführer beobachten, wird immer länger. Bald wird sich zeigen, welche Anwälte sich im Auftrag von Initiatoren kundig machen.