Solvium wirbt weiter mit nicht vorhandener Versicherung
Allianz distanziert sich erneut
Beharrlich. Der Containerinvestment-Anbieter Solvium Capital wird nicht müde, die Absicherung seiner „Protect“-Produkte durch eine Versicherung zu bewerben. In der jüngsten Stellungnahme zum fondstelegramm-Bericht vom 10. März 2013 erklärt Geschäftsführer Marc Schumann: „Der Vertrag existiert und ist rechtskräftig zustande gekommen. Der Versicherungsvertrag wurde von einem Industriemakler und einem Ex-Vorstandsmitglied eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen unter Einbeziehung rechtlicher Beratung entwickelt und ist rechtsgültig von dem Inhaber einer Generalvertretung der Versicherung unterzeichnet.“ Namen oder eindeutige Belege, die einer Echtheits- und Plausibilitätsprüfung standhalten, bleibt Solvium abermals schuldig.
Unbestätigt. Nachdem es mittlerweile kein Geheimnis mehr ist, dass die Allianz Versicherung der Versicherer der Solvium-Investments sein soll, hat das fondstelegramm den Versicherungskonzern erneut um eine Stellungnahme gebeten. Schriftlich teilt sie mit: „Wir haben bereits mehrfach klargestellt, dass kein Versicherungsvertrag für das Investmentprodukt der Solvium Capital mit einer Gesellschaft des Allianzkonzerns besteht. Kein Unternehmen der Allianz Gruppe zeichnet derartige Risiken.“ Auch der von Schumann vorgetragenen Pflicht, den Namen der Versicherung geheimhalten zu müssen, ereilt die Allianz eine klare Absage und ergänzt. „Eine Geheimhaltungsvereinbarung über den Versicherer wäre mit den gesetzlichen Transparenzpflichten nicht vereinbar.“
Schutzlos. Allen Beteuerungen zum Trotz ist für das fondstelegramm klar, dass für die „Protect“-Produkte von Solvium kein aktiver Versicherungsschutz bei der Allianz besteht. Ein Bestätigungsschreiben eines Generalvertreters, in dem er die Existenz der Versicherung bestätigt (mit einem Volumen von 400 Millionen Euro, damals noch mit Carat Capital) ist nach Allianz-Auskunft kein gültiges, rechtsverbindliches Dokument, für das der Allianz Konzern einstehen müsste. Außerdem habe der Generalvertreter keine Vollmacht zum Abschluss so eines Geschäfts gehabt. Die Allianz betont: „Es gibt hier keine Versicherungspolice, keine Versicherungsbedingungen, keine Korrespondenz mit dem Versicherer, keine Risikoprüfung durch den Versicherer, und das alles bei einem Risiko in Millionenhöhe, einer komplexen und neuartigen Produkt- und Risikostruktur, hochrisikoreicher Absicherung und trotz der Tatsache, dass der gewünschte Versicherungsschutz am Markt nicht angeboten wird.“
Zirkel. Für das fondstelegramm sieht es danach aus, dass sich mehrere Parteien zusammengeschlossen haben, um eine Versicherung mit dem Allianz-Label zu konstruieren. Der involvierte Versicherungsvertreter durfte das allerdings in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt. Auch der Industriemakler, die Nordtrust Insurance Broker GmbH, darf nicht im Namen einer Versicherung so ein Geschäft abschließen. Außerdem ist es rechtlich und versicherungstechnisch nicht möglich, dass die Nordtrust selbst der Versicherer ist und sich als Versicherer bei der Allianz rückversichert hat. Versicherer sind nur die nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz durch die Bafin zugelassenen Unternehmen. Nur sie dürfen Versicherungen anbieten.
Folgen. Die Existenz einer rechtsverbindlichen Versicherung nach dem Versicherungsrecht bleibt fraglich. Die Unterzeichner des von Schumann zitierten Versicherungsvertrags haben allem Anschein nach einen Privatvertrag geschlossen, der keinen wirksamen Versicherungsschutz durch die Allianz darstellt. Der Verstoß gegen kaufmännische und berufstypische Befugnisse wird zu prüfen sein. Das gilt auch für die Rolle des Rechtsbeistands. Die Allianz hat unmittelbare Konsequenzen gezogen und die Zusammenarbeit mit dem in diesen Fall involvierten Versicherungsvertreter beendet. Die Generalvertretung wurde aus dem Allianz-Register gelöscht. Solvium und Schumann sind unglaubwürdig, nicht nur, weil sie nie Fakten auf den Tisch legten, sondern weil es den beworbenen Versicherungsschutz de facto nicht gibt.
Halbwahrheiten. Die Kapitaleinwerbung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dürfte ein Fall für die Justiz sein. Weniger problematisch, aber jedenfalls nicht Vertrauen fördernd ist der Umstand, dass es Schumann häufiger nicht so genau mit den Fakten nimmt. Er streitet vehement Verbindungen zum Hamburger Emissionshaus Conrendit ab, zuletzt auch in schriftlichen Stellungnahmen an den Vertrieb und das fondstelegramm. Abgesehen von der Tatsache, dass Conrendit an Solvium Capital beteiligt ist, steht fest, dass Schumann länger bei und für Conrendit tätig war. Im September 2010 ist er, wie Schumann damals selbst bestätigte, von Capital Intermodal zur Conrendit Gruppe gewechselt. Dort war er unter anderem für die mittlerweile aufgelöste Gesellschaft Evocap tätig (siehe fondstelegramm am 8.9.2011). Der Redaktion liegt außerdem ein geschäftliches E-Mail Schumanns vom 23. Januar 2012 mit einer Conrendit-Absenderadresse vor. In der Signatur wies er sich als „Senior Business Consultant“ aus.
Unbestätigt. Nachdem es mittlerweile kein Geheimnis mehr ist, dass die Allianz Versicherung der Versicherer der Solvium-Investments sein soll, hat das fondstelegramm den Versicherungskonzern erneut um eine Stellungnahme gebeten. Schriftlich teilt sie mit: „Wir haben bereits mehrfach klargestellt, dass kein Versicherungsvertrag für das Investmentprodukt der Solvium Capital mit einer Gesellschaft des Allianzkonzerns besteht. Kein Unternehmen der Allianz Gruppe zeichnet derartige Risiken.“ Auch der von Schumann vorgetragenen Pflicht, den Namen der Versicherung geheimhalten zu müssen, ereilt die Allianz eine klare Absage und ergänzt. „Eine Geheimhaltungsvereinbarung über den Versicherer wäre mit den gesetzlichen Transparenzpflichten nicht vereinbar.“
Schutzlos. Allen Beteuerungen zum Trotz ist für das fondstelegramm klar, dass für die „Protect“-Produkte von Solvium kein aktiver Versicherungsschutz bei der Allianz besteht. Ein Bestätigungsschreiben eines Generalvertreters, in dem er die Existenz der Versicherung bestätigt (mit einem Volumen von 400 Millionen Euro, damals noch mit Carat Capital) ist nach Allianz-Auskunft kein gültiges, rechtsverbindliches Dokument, für das der Allianz Konzern einstehen müsste. Außerdem habe der Generalvertreter keine Vollmacht zum Abschluss so eines Geschäfts gehabt. Die Allianz betont: „Es gibt hier keine Versicherungspolice, keine Versicherungsbedingungen, keine Korrespondenz mit dem Versicherer, keine Risikoprüfung durch den Versicherer, und das alles bei einem Risiko in Millionenhöhe, einer komplexen und neuartigen Produkt- und Risikostruktur, hochrisikoreicher Absicherung und trotz der Tatsache, dass der gewünschte Versicherungsschutz am Markt nicht angeboten wird.“
Zirkel. Für das fondstelegramm sieht es danach aus, dass sich mehrere Parteien zusammengeschlossen haben, um eine Versicherung mit dem Allianz-Label zu konstruieren. Der involvierte Versicherungsvertreter durfte das allerdings in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt. Auch der Industriemakler, die Nordtrust Insurance Broker GmbH, darf nicht im Namen einer Versicherung so ein Geschäft abschließen. Außerdem ist es rechtlich und versicherungstechnisch nicht möglich, dass die Nordtrust selbst der Versicherer ist und sich als Versicherer bei der Allianz rückversichert hat. Versicherer sind nur die nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz durch die Bafin zugelassenen Unternehmen. Nur sie dürfen Versicherungen anbieten.
Folgen. Die Existenz einer rechtsverbindlichen Versicherung nach dem Versicherungsrecht bleibt fraglich. Die Unterzeichner des von Schumann zitierten Versicherungsvertrags haben allem Anschein nach einen Privatvertrag geschlossen, der keinen wirksamen Versicherungsschutz durch die Allianz darstellt. Der Verstoß gegen kaufmännische und berufstypische Befugnisse wird zu prüfen sein. Das gilt auch für die Rolle des Rechtsbeistands. Die Allianz hat unmittelbare Konsequenzen gezogen und die Zusammenarbeit mit dem in diesen Fall involvierten Versicherungsvertreter beendet. Die Generalvertretung wurde aus dem Allianz-Register gelöscht. Solvium und Schumann sind unglaubwürdig, nicht nur, weil sie nie Fakten auf den Tisch legten, sondern weil es den beworbenen Versicherungsschutz de facto nicht gibt.
Halbwahrheiten. Die Kapitaleinwerbung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dürfte ein Fall für die Justiz sein. Weniger problematisch, aber jedenfalls nicht Vertrauen fördernd ist der Umstand, dass es Schumann häufiger nicht so genau mit den Fakten nimmt. Er streitet vehement Verbindungen zum Hamburger Emissionshaus Conrendit ab, zuletzt auch in schriftlichen Stellungnahmen an den Vertrieb und das fondstelegramm. Abgesehen von der Tatsache, dass Conrendit an Solvium Capital beteiligt ist, steht fest, dass Schumann länger bei und für Conrendit tätig war. Im September 2010 ist er, wie Schumann damals selbst bestätigte, von Capital Intermodal zur Conrendit Gruppe gewechselt. Dort war er unter anderem für die mittlerweile aufgelöste Gesellschaft Evocap tätig (siehe fondstelegramm am 8.9.2011). Der Redaktion liegt außerdem ein geschäftliches E-Mail Schumanns vom 23. Januar 2012 mit einer Conrendit-Absenderadresse vor. In der Signatur wies er sich als „Senior Business Consultant“ aus.
Das Verwirrspiel von Solvium und ihren Protagonisten muss endlich ein Ende haben. Berater, Vertriebe und Anleger sind gut beraten, Solvium den Rücken zu kehren.













