Andauernde Schwindsucht bei offenen Immobilienfonds
Die Abflüsse bei offenen Immobilien-Publikumsfonds nehmen kein Ende. Der Januar war einer Studie zufolge der mit Abstand schlechteste Jahresstart seit der Finanzkrise. Ein aktuelles Urteil verunsichert die Produktgeber.
Die Nettomittelabflüsse offener Immobilien-Publikumsfonds beliefen sich im Januar auf 499 Millionen Euro, wie die Unternehmensberatung Barkow Consulting ermittelt hat. Damit mussten die Fonds zum 18. Mal in Folge Abflüsse hinnehmen. Insgesamt summierten sich die Mittelabflüsse auf inzwischen 7,1 Milliarden Euro.
Die Stimmung unter Anlegern wird unter anderem durch das Scheitern der Signa-Immobiliengruppe von René Benko und durch zahlreiche Insolvenzen von Immobilien-Projektentwicklern belastet. Der drohende Verlust von Hunderten Millionen Euro bei Proreal-Anleihen der One Group tut sein Übriges.
Die Abwertung eines Wohnimmobilienfonds hat ein Branchenbeben ausgelöst
Bei offenen Immobilienfonds hat insbesondere die radikale Abwertung des Uniimmo Wohnen ZBI zu Verunsicherung geführt. Der Fonds von Union Investment, Investmenttochter der genossenschaftlichen Finanzgruppe, hatte Mitte 2024 den Immobilienbestand des Fonds neu bewerten lassen, was auf einen Schlag eine Senkung der Anteilspreise um 17 Prozent zur Folge hatte. Die daraufhin bei der KVG eingegangenen Kündigungen werden allerdings frühestens Ende Juni dieses Jahres wirksam. Die nach der zwölfmonatigen Kündigungsfrist dann auszukehrenden Mittel sind in der aktuellen Barkow-Statistik entsprechend noch nicht berücksichtigt.
Das Management des Uniimmo Wohnen ZBI ist vergangenes Jahr von Verbraucherschützern verklagt worden. Sie hielten die Zuteilung des Fonds in eine Klasse mit "nur geringem Risiko" für geeignet, die Anleger zu täuschen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Klage erstinstanzlich Recht gegeben.
Branchenreaktionen auf das Urteil
Die Anbieter sind ihrerseits verunsichert, weil es seit Jahren geübte Branchen-Praxis ist, in den Angebotsunterlagen mit niedrigen Risikoklassen zu arbeiten. FONDS professionell ONLINE hat alle Anbieter zu den Konsequenzen aus diesem – ersten – Urteil befragt. Die Reaktionen gehen mehr oder weniger in dieselbe Richtung: Man setzt auf eine Korrektur des Urteils im eigenen Sinne in den jetzt folgenden Instanzen. Union Investment hat Berufung gegen das Landgerichtsurteil eingelegt.
Die DWS, mit drei offenen Immobilienfonds mit zusammen über zehn Milliarden Euro Fondsvolumen ein Schwergewicht der Branche, teilt der Redaktion mit: "Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen und die Entscheidungsgründe analysiert. Im Ergebnis sehen wir derzeit keine Veranlassung, die bisherige Klassifizierung unserer offenen Immobilienpublikumsfonds im Rahmen der PRIIPs-Verordnung zu ändern. Die von uns verwalteten drei offenen Immobilienpublikumsfonds klassifizieren wir unverändert als 'Risikoklasse 2' im Rahmen der Verordnung." (tw)