Die Haftungsregeln für Crowdfunding-Plattformen könnten gelockert werden, schreibt das "Handelsblatt". Das Bundesfinanzministerium stelle demnach in Reaktion auf eine parlamentarische Anfrage der CDU eine Überarbeitung der geltenden Haftungsvorschriften für Betreiber von Schwarmfinanzierungsplattformen in Aussicht.

Unter Federführung ihres Finanzexperten Johannes Steiniger hatte die CDU Ende vergangenen Jahres kritisiert, dass Deutschland eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung des europäischen Markts für Crowdfunding "zu streng umgesetzt" habe, wie ihn die Wirtschaftszeitung zitiert.

Standortnachteil befürchtet
Derzeit gelte die Regel, schreibt das "Handelsblatt", dass Geschäftsführer und Mitarbeiter von Emittenten bereits bei "einfacher Fahrlässigkeit" mit ihrem persönlichen Vermögen haften würden. Das Blatt zitiert Guido Sandler, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Crowdfunding, der dafür eintritt, dass die Haftung nur bei "grober Fahrlässigkeit" und für den Emittenten, nicht dessen Leitungsorgane, gelten solle.

Hintergrund der Bereitschaft der Koalition, die Haftungsfrage zu lockern, ist die Sorge, dass eine im europäischen Vergleich strengere Haftungsregelung einen Standortnachteil für Deutschland bewirken könnte. (tw)