Deutsche Lichtmiete: Insolvenzverwalter verklagt Wirtschaftsprüfer
Rüdiger Weiß, Insolvenzverwalter der Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete (DLM), reicht Klagen auf Schadenersatz gegen den Wirtschaftsprüfer der Jahresabschlüsse der DLM ein. Er stützt sich dabei auf ein Gutachten einer anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY Parthenon befindet, dass die Deutsche Lichtmiete AG und drei ihrer operativen Tochtergesellschaften bereits Ende 2019 Insolvenzanträge hätten stellen müssen, obwohl sie von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FTSP Frisia-Treuhand Schmädeke für ihre 2019er Jahresabschlüsse beanstandungsfreie Testate bekommen haben.
Weder die liquiden Mittel noch die Einnahmen hätten ausgereicht, die bestehenden Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb zu bedienen, diagnostiziert Rüdiger Weiß, Insolvenzverwalter der Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete (DLM), mit Bezug auf das EY-Gutachten, das zu dem Schluss gekommen sei, "dass bei den Gesellschaften der DLM-Gruppe spätestens zu diesem Zeitpunkt keine positive Fortbestehensprognose mehr bestand". Die Deutsche Lichtmiete AG und drei weitere Unternehmen der Gruppe seien deshalb verpflichtet gewesen, Insolvenzanträge zu stellen.
Weiß erkennt Schneeballsystem, Wirtschaftsprüfer verweigert Stellungnahme
Dadurch sei ein "Insolvenzverschleppungsschaden" entstanden, sagt Weiß, für den der Wirtschaftsprüfer aufzukommen habe. In diesem Zusammenhang nennt er das Geschäftsmodell der DLM-Gruppe explizit ein "Ponzi-System". Den durch die Insolvenzverschleppung bei der Mutter- und drei Tochtergesellschaften angerichtete Schaden beziffert Weiß auf 16 Millionen Euro. Bis Ende des Jahres plant er, das Klageverfahren auf die von ihm inkriminierte Testierung der Jahresabschlüsse für drei weitere – für die Direktinvestments der DLM zuständigen – Tochtergesellschaften auszuweiten, wodurch sich die Klagesumme auf 28 Millionen Euro erhöhen würde.
In der Klageschrift heißt es, die Wirtschaftsprüfer der DLM wären verpflichtet gewesen, auf die Insolvenzreife hinzuweisen. Und weiter: "Nachdem die Beklagten nicht nur die Jahresabschlüsse der Gesellschaften geprüft, sondern auch einen (freiwilligen) Konzernabschluss der DLM-Gruppe erstellt hatten, waren ihnen deren Verhältnisse insgesamt bekannt. Insbesondere wussten sie aufgrund der Konsolidierung innerhalb der Gruppe, dass die hohen Umsätze zwischen den einzelnen Gesellschaften keine echte Ertragskraft bedeuteten und dem Invest der Anleger lediglich in sehr geringem Umfang 'echte' Außenumsätze gegenüberstanden." Michael Schmädeke, Geschäftsführer der FTSP Frisia Treuhand, war auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE zu keiner Stellungnahme bereit. (tw)