DII-Wohnimmobilienfonds soll liquidiert werden
Der Sachwerteanbieter Paribus hat vergangenes Jahr die Verwaltung einiger Wohnimmobilienfonds der insolventen KVG der DII-Gruppe übernommen, darunter zwei Publikumsfonds. Einer davon hat bereits im Oktober Insolvenz angemeldet. Für den anderen ist nun eine stille Liquidation geplant.
Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft, die im vergangenen Jahr einige Fonds der insolventen DII übernommen hat, informiert die Anleger des geschlossenen Fonds DII Wohnimmobilien Deutschland 1 über eine geplante "stille Liquidation" des Fonds.
Der Fonds war schon bei Übernahme notleidend
Bereits bei der Übernahme habe sich der Fonds "in einer äußerst schwierigen Lage" befunden, betont Paribus. Die von der KVG dann geführten Verhandlungen mit den finanzierenden Banken hätten ebenso wenig zu einer tragfähigen Lösung geführt wie weitere Restrukturierungsbemühungen.
Die vorgefundene missliche Situation des Fonds sieht Paribus unter anderem darin begründet, dass der Fonds für den Erwerb von vier Wohnimmobilien in Hamburg, Nürnberg und Troisdorf variabel verzinste Darlehen aufgenommen hat. Mit dem Zinsanstieg seit Mitte 2022 und seither ausgelaufenen Zinsbindungen war der Fonds immer weniger in der Lage, seinen Kapitaldienst zu erbringen. So habe sich etwa ein Ende August 2024 ausgelaufener Zinssatz von 0,9 auf knapp fünf Prozent pro Jahr erhöht, also glatt verfünffacht.
Der Weg aus dem Teufelskreis ist die Liquidation
Mangels Liquidität können anstehende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden, was wiederum die im Fondskonzept vorgesehenen Mietsteigerungen verunmöglicht, beschreibt Paribus die wenig erfreulichen Aussichten des 2020 aufgelegten Fonds, in den Anleger bis zu seiner Schließung im Jahr 2022 zwölf Millionen Euro Eigenkapital investiert haben.
Die einzige Option, die dem Fonds laut Paribus bleibt, ist eine sogenannte stille Liquidation. Wenn die Banken einwilligen, werden die Fondsimmobilien zeitnah verkauft, eine spätere Insolvenzanmeldung ist gleichwohl nicht auszuschließen, wenn über den Verkaufserlös die Bankverbindlichkeiten nicht gedeckt werden können. (tw)