Die Bafin teilt mit, dass das Amtsgericht Schwarzenbek am 1. September das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH eröffnet hat (Az.: 1 IN 85/26). Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev von der Kanzlei CMS bestellt. Am 19. Mai war das vorläufige Verfahren eröffnet worden, nachdem das Unternehmen einen entsprechenden Antrag gestellt hatte.

Aufgrund von Firmenverschmelzungen sind von der Insolvenz der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH mehrere Vermögensanlagen betroffen: Die Emittentin Blockheizkraftwerke Deutschland 5 GmbH (L5) wurde 2024 auf die Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH (L7) verschmolzen und die wiederum auf die Blockheizkraftwerke Deutschland 8 GmbH (L8), die ihrerseits umbenannt wurde in die jetzt insolvente Luana Energieversorgung Deutschland GmbH. Die Anleihe L5 war ein Private Placement, L7 hat in den Jahren nach Emission 2020 25 Prozent, L8, 2021 emittiert, hat bislang lediglich 15 Prozent ausbezahlt.

Insolvenz der Luana AG löste Kettenreaktion aus
"Aufgrund der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Fähigkeit der Emittentin Zins- und Kapitalrückzahlungen der Vermögensanlagen zu leisten, stark gefährdet. Jegliche Rückzahlungsansprüche können fortan lediglich zur Insolvenztabelle angemeldet werden", teilt die Bafin mit.

Am 1. April dieses Jahres wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luana AG eröffnet. Der damit verbundene Zahlungsausfall könne "maßgeblichen Einfluss auf die Zins- und Kapitalrückführung der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH" haben, schrieb die Bafin Anfang Februar. Weil die Luana AG über Konzerndarlehen die Projektentwicklung der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH umgesetzt habe, erläuterte die Bafin, sei sie zum größten Schuldner der jetzt insolventen Luana Energieversorgung Deutschland GmbH geworden, sodass bereits mit der Insolvenz der Luana AG unmittelbar auch "die Zahlungsfähigkeit der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH in Bezug auf Zins- und Kapitalrückzahlungen der Vermögensanlagen stark gefährdet" war. (tw)