Finanzaufsicht verhängt Geldbuße gegen Exporo
Erst schlau machen – dann zeichnen, lautet die Vorgabe, wie sie Eingang in eine entsprechende EU-Verordnung gefunden hat. So müssen Anbieter wesentliche Informationen im Vorfeld einer Kaufentscheidung zur Verfügung stellen. Was einfach klingt, ist es aber in der konkreten Anwendung nicht immer.
Exporo Invest muss ein Bußgeld in Höhe von 49.000 Euro zahlen. Die Bafin beanstandete Verstöße gegen Artikel 13 der PRIIPs-Verordnung. Er sieht vor, dass Anbieter sogenannter verpackter Anlageprodukte entsprechende Basisinformationsblätter vor Vertragsunterzeichnung zur Verfügung stellen müssen.
Über die Tochtergesellschaft Exporo Invest vermittelt die Crowdplattform Exporo digitale Wertpapiere wie zum Beispiel tokenbasierte Schuldverschreibungen. Anders als bei Nachrangdarlehen oder Forderungskäufen, die unter das Vermögensanlagengesetz fallen und ein Verbraucherinformationsblatt erfordern, handelt es sich hier um Wertpapiere, die – wenn sie in den Genuss der Prospektausnahme kommen möchten – eben ein PRIIP bereitstellen müssen.
Unterschiedlich beurteilter Sachverhalt
Auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE nimmt Exporo folgendermaßen Stellung: "Es handelt sich hierbei um einen juristisch unterschiedlich beurteilten Sachverhalt, ob die PRIIPs-Verordnung für ein von uns in der Vergangenheit vermitteltes Projekt anzuwenden ist oder nicht", sagt Patrick Hartmann, Head of Operations bei Exporo Investment. "Die Bafin hat anders als wir die Auffassung vertreten, dass dies der Fall sei. Da es sich hierbei allerdings um einen rechtlich komplexen Präzedenzfall handelt und wir keine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben, haben wir uns entscheiden, das verhängte Bußgeld zu akzeptieren."
Bei dem in Rede stehenden Projekt, ergänzt Hartmann, handele es sich um einen Einzelfall aus der Vergangenheit. Die Ausgestaltung des Produktes und der relevanten Bedingungen sei bereits vor langer Zeit angepasst worden. "Zudem ist das betroffene Projekt mittlerweile erfolgreich an die Anleger zurückbezahlt“, sagt Hartmann. (tw)