Immobilienfonds-Anbieter emittiert Token ab zehn Euro
Ein Konsortium aus einem Fondsanbieter, einem Immobilienunternehmen und einem Blockchain-Spezialisten bietet eine digitalisierte Vermögensanlage auf der Blockchain an.
Der Münchner Fondsanbieter Wertgrund, der beispielsweise den offenen Immobilienfonds "Wertgrund Wohnselect D" aufgelegt hat, bietet mit seinen Joint-Venture-Partnern Datarella und Hammer einen Immobilien-Token an. Rechtlich gesehen handelt es sich um ein klassisches Nachrangdarlehen, das der Investor einer Projektgesellschaft gibt.
Anleger geben über den Erwerb des "Connex-Coin" ein Darlehen an eine Projektgesellschaft, die ihrerseits wiederum eine Münchner Gewerbeimmobilie hält. Die Mindestzeichnung beträgt lediglich zehn Euro. Das Darlehen hat ein Gesamtvolumen von 2,5 Millionen Euro, läuft bis 2024 und soll mit jährlich drei Prozent verzinst werden. Die Immobilie am Frankfurter Ring in München wurde 2015 errichtet und ist voll vermietet. Die von den drei Partnern gegründete Plattform Raay, über die der Connex-Coin gezeichnet werden kann, gibt den Wert der Immobilie mit 100 Millionen Euro an.
Neuer Zugang, alte Risiken
Neu an der tokenisierten Vermögensanlage ist, dass kein herkömmlicher Darlehensvertrag geschlossen wird, sondern ein so genannter smart contract, der aus einem Eintrag in der Blockchain besteht, einer weltweit und dezentral organisierten Datenbank einander kontrollierender Rechner. Die Struktur der Blockchain lässt keine Veränderung ihrer Datenbankeinträge, sondern nur Fortschreibung von Veränderungen zu, weshalb sie als sehr sicher gilt.
"Im Gegensatz zu klassischen Kryptowährungen stehen hinter dem 'Connex Coin' Immobilienwerte, welche die Wertentwicklung maßgeblich beeinflussen", erläutert Raay-Geschäftsführer Yukitaka Nezu. Eine Besicherung des Kryptodarlehens ist damit jedoch nicht verbunden. Darlehensnehmer und mithin Emittentin dieser Vermögensanlage ist die Projektgesellschaft "F81 GmbH & Co. KG". Ihr gehört zwar die Immobilie, die Ansprüche der Kryptoinvestoren stehen aber im Nachrang, also zum Beispiel hinter denen der Banken, mit deren Krediten die Immobilie finanziert wurde. Immerhin kann der Anleger, das ist ein wesentlicher Unterschied zu anderen Nachrangdarlehen, mit einer Monatsfrist kündigen. (tw)