Immobilienverrentung: Mustervertrag für den Teilverkauf
Der Teilverkauf ist das bekannteste Modell, Liquidität aus seiner Wohnimmobilie zu generieren und dennoch – unter Berücksichtigung bestimmter Konditionen – darin weiterhin wohnen zu können. Der entsprechende Branchenverband hat nun einen Mustervertrag erarbeitet.
Verbraucherschützer kritisieren seit Jahren, dass die Verträge des Immobilienteilverkaufs undurchsichtig und häufig zu Lasten der Verkäufer gestaltet seien. Jetzt hat der Verband der Immobilienverrenter (BVIV) einen Mustervertrag für Immobilien-Teilverkaufsmodelle erarbeitet, der Vergleichbarkeit und Transparenz sicherstellen soll.
Wesentliche Vertragsbestandteile wie Nießbrauch, Nutzungsentgelt, Vollmachten, Sicherungsmechanismen, Wertsteigerungsregelungen, Kosten oder Rückkaufrechte werden einheitlich gefasst und sollen zu rund 90 Prozent in die Gestaltung der Verträge der Mitgliedsunternehmen einfließen. Dann variieren lediglich individuelle Parameter wie zum Beispiel Preise und der jeweils erworbene Anteil am Wohneigentum.
Verband bemüht sich um Transparenz und Vergleichbarkeit der Teilverkaufsmodelle
"Der Mustervertrag ist ein Meilenstein: Er schafft eine einheitliche vertragliche Basis, die von allen BVIV-Mitgliedern empfohlen wird und die Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, sich bereits im Vorfeld mit dem Vertragswerk vertraut zu machen", sagt BVIV-Vorstand Thomas Weiss.
Flankierend verweist der Verband auf weitere Maßnahmen, die er ergriffen hat, um die Transparenz der Geschäftsmodelle und ihre Vergleichbarkeit zu erhöhen. Dazu zählen eine FAQ-Liste und die Erstellung eines Key Information Document in Anlehnung an das Basisinformationsblatt nach PRIIP-Standard. Beispielrechnungen auf den Websites der Anbieter operieren künftig einheitlich mit einer angenommenen Wertentwicklung von zwei Prozent, damit die unterschiedlichen Konditionen besser vergleichbar werden. Außerdem soll der Nießbrauch der Verkäufer, beispielsweise durch Eintragung im Grundbuch und eine notarielle Beurkundung der Miteigentümergemeinschaft, besser abgesichert werden. (tw)













