Am Freitag, 21. November, wird die Crowdinvesting-Plattform EV Digital Invest (EVDI) abgeschaltet. Vorausgegangen waren ein Insolvenzantrag des Schwarmfinanzierers Anfang Juli und die Eröffnung des Verfahrens durch das Amtsgericht Charlottenburg Anfang Oktober.

"Nichteintritt in Verträge" – die Ansprüche der Investoren bleiben aber bestehen
Laut Insolvenzordnung kann der Insolvenzverwalter – auch wenn es sich hier um ein Verfahren in Eigenverwaltung handelt – die Erfüllung bestehender Verträge ablehnen ("Erklärung des Nichteintritts in bestehende Verträge"). Davon betroffen seien "die Nutzungsbedingungen der Plattform (Plattform-AGB) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Darlehensverträgen (Investment-AGB)", heißt es in einem Schreiben an die Crowdinvestoren.

Nicht betroffen seien hingegen die einzelnen Investitionen. "Die Ansprüche auf Zins- und Rückzahlungen aus den bestehenden Darlehensverträgen zwischen Ihnen und den Projektträgern behalten ihre volle Gültigkeit. Auch die Verpflichtungen zu Zahlungen durch die Projektträger bestehen unverändert fort", betont EVDI. 

Anschlusslösung gefunden
Für die weitere Verwaltung der Investments hat EVDI eine Gesellschaft gegründet, die ihrerseits die Crowdplattform Bergfürst mit der Fortführung der Investmentbetreuung beauftragen wird. Der Service soll für die Investoren kostenfrei bleiben, heißt es in dem Anlegerschreiben.

Noch im Laufe des November sollen sich EVDI-Anleger bei Bergfürst einloggen können und dann dort auf alle relevanten Unterlagen ihrer Investments Zugriff haben. Ab dem 21. November wird ein Zugriff über die bisherige Plattform jedenfalls nicht mehr möglich sein. (tw)