Klage gegen einen Fonds der Deutschen Finance eingereicht
Die Rechtsanwaltsgesellschaft Tilp hat für einen von ihr vertretenen Privatanleger Klage gegen eine Fondsgesellschaft der Deutsche Finance Group eingereicht. Anlass ist die unzureichende Bereitstellung von Fondsinformationen. Die jüngsten Ereignisse verschärfen die Situation.
Die Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft hat vor dem Hintergrund der kürzlich erlassenen Bafin-Anordnung zur Herausgabe diverser Unterlagen und der Bestellung eines Sonderbeauftragten Klage gegen einen Fonds der Deutschen Finance (DF) eingereicht.
"Das Einsetzen eines Sonderbeauftragten ist ein scharfes Schwert der Bafin", erklärt Tilp-Rechtsanwalt Christoph Walker. Die sofortige Vollziehbarkeit der Maßnahme verdeutliche zudem, dass die Bafin "Fakten schaffen" wolle. Das spräche dafür, "dass bei der Deutsche Finance Group erhebliche finanzielle Missstände vorliegen", ergänzt der Anwalt.
Fondsgeschäftsführung spricht selbst von drohender Insolvenz und Totalverlust
Am vergangenen Mittwoch (12.8.) teilte die Geschäftsführung des DF-Fonds "Club Deal Boston II" den Anlegern mit, dass die Fondsimmobilie nach Fertigstellung im Jahr 2024 weder vermietet noch verkauft werden konnte. Weil die letzte Frist zur Rückzahlung des Darlehens jetzt ausgelaufen sei, drohe dem Fonds die Insolvenz.
"Den Anlegern droht hier offenbar ein Totalverlust. Auch Anleger anderer Fonds bei der Deutsche Finance Group sollten sich um einen Rechtsbeistand bemühen", sagt Tilp-Rechtsanwalt Christian Palme.
Unzulängliche Informationsbereitschaft hat die Bafin auf den Plan gerufen
Die Deutsche Finance Group informiert unzulänglich über die Werthaltigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Fonds. Jahresberichte werden allenfalls mit sehr langer Verzögerung veröffentlicht. Von 19 Fonds, die laut Homepage der DF noch in der Bewirtschaftung sind, haben lediglich vier einen Jahresabschluss für das Jahr 2024 veröffentlicht. Bei den übrigen Fonds sind die jüngsten Jahresabschlüsse auf der Homepage der DF für das Jahr 2023.
Zur Bestellung eines Sonderbeauftragten durch die Bafin befragt, erklärte die Deutsche Finance seinerzeit auf Nachfrage von FONDS professionell, es gebe "unterschiedliche Auffassungen über den Umfang von Informationen zu einzelnen Sachverhalten". Auf den "ordnungsgemäßen Fortgang des Geschäftsbetriebs" habe dies jedoch keine Auswirkungen. "Die laufende Verwaltung der verantworteten Fonds wird mit der gebotenen Sorgfalt fortgeführt", betonte das Unternehmen.
"Die jüngsten Ereignisse bei der Deutsche Finance Group und insbesondere die unzureichende Bereitstellung von Informationen um den Fonds seitens dessen Geschäftsführung führten nun zu der jüngsten Klage", sagt Tilp-Rechtsanwalt Walker. (tw)















