Um eine erste Abschlagszahlung an die Gläubiger der vier insolventen P&R-Gesellschaften vornehmen zu können, muss zunächst eine Abstimmung der Gläubiger erfolgen. Denn die aus dem Weiterbetrieb der Container erwirtschafteten Gelder verteilen sich unterschiedlich auf die vier Gesellschaften. Um Gerechtigkeit unter den Gläubigern herzustellen, plädiert Insolvenzverwalter Michael Jaffé dafür, den für eine erste Abschlagszahlung zur Verfügung stehenden Betrag prozentual nach der Höhe der Gläubigerforderungen und nicht nach dem jeweiligen Schuldner-Unternehmen aufzuteilen.

"Wir wollen, dass die ganz erheblichen Erfolge aus der weiterlaufenden Containerverwertung den Gläubigern, die über festgestellte Forderungen verfügen, baldmöglichst zugutekommen“, sagt Jaffé. Ohne eine vorausgehende und rechtssichere Einigung über die Verteilung der Erlöse könne er jedoch keine Auszahlungen vornehmen. Eine entsprechende Beschlussfassung wird die kommenden Tage im Umlaufverfahren stattfinden. Weil eine Präsenzveranstaltung Corona-bedingt derzeit nicht in Frage kommt, hatte das Amtsgericht München eine schriftliche Abstimmung angeordnet.

Milliardenziel bekräftigt
Die Gläubigerausschüsse in den vier Insolvenzverfahren befürworten die vorgeschlagene Lösung einstimmig und empfehlen den Gläubigern die Zustimmung. Deadline für die Abstimmung ist der 17. November. "Wir sehen keine sinnvolle Alternative zu dem nun erarbeiteten Vorschlag. Keine der P&R Containerverwaltungsgesellschaften könnte aus unserer Sicht mit Erfolg argumentieren, dass sie in Bezug auf die Erlöse besser stehen sollte als die anderen Gesellschaften“, begründet Jaffé seinen Vorschlag.

Durch die weiter betriebene Bewirtschaftung und Verwertung der Container kamen bisher Erlöse in Höhe von mehr als 400 Millionen Euro zusammen. Jaffé hält an seinem gesteckten Ziel fest, "insgesamt mindestens eine Milliarde Euro an die Gläubiger auszuschütten.“ (tw)