Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 10. Juli 2020 eine Klage des Insolvenzverwalters der P&R-Gesellschaften, Rechtsanwalt Michael Jaffé, abgewiesen (Az. 20 O 42/20). Er hatte mit einer Pilotklage einen Containerinvestor auf Rückzahlung aller erhaltenen Mieten und des Erlöses aus dem Rückkaufprogramm verklagt, zusammen rund 33.500 Euro.

Anlass für Jaffés Klage war allerdings nicht sein Interesse an diesen rund 30.000 Euro. Vielmehr ging es ihm darum, exemplarisch durch ein Gericht feststellen zu lassen, ob das Geld rechtmäßig ausbezahlt wurde oder andernfalls zur Insolvenzmasse hinzuzuziehen wäre. Diese Erkenntnis wäre dann nämlich maßgeblich für mehrere tausend weitere Fälle.

Waren die Anleger Eigentümer ihrer Container?
Hintergrund ist, dass es aus Sicht des Insolvenzverwalters bei den Containerinvestments von P&R zu gar keinem Eigentumsübergang gekommen sei. Folglich wären alle Auszahlungen an die Anleger ohne Gegenleistung erfolgt. Die Insolvenzordnung sieht in Paragraf 134 vor, dass solche "unentgeltlichen" Zahlungen bis zu vier Jahre vor der Insolvenz zurückgefordert werden können.

Das Urteil befindet nun, dass es zwar tatsächlich zu keinem Übergang des Eigentums an den Containern auf den beklagten Anleger gekommen ist. Allerdings sagt es auch, dass die Zahlungen gleichwohl völlig zu Recht auf der Basis der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge an den Anleger geflossen sind und verbindliche, nicht anzufechtende Zahlungen darstellen – unabhängig von der Eigentumsfrage.

Noch stehen einige Entscheidungen aus
Für ein allgemeines Aufatmen seitens der Anleger ist es jedoch noch zu früh. Insolvenzverwalter Jaffé hat klar gemacht, dass es ihm um eine höchstrichterliche Entscheidung geht, er also auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus ist – und folglich Revision gegen dieses Urteil einlegen wird. Das Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe ist eines von acht, die der Insolvenzverwalter derzeit zur Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen führt. Urteile anderer Gerichte sind bis dato noch nicht ergangen.

"Gemeinsam mit unserem Mandanten bin ich sehr erfreut über das Urteil", teilt Alexander Pfisterer-Junkert, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner und Vertreter des beklagten Investors, mit. Die Entscheidung mache auch den 54.000 geschädigten Investoren Hoffnung. Denn wenn das Urteil über den Instanzenzug Bestand habe, müssten sie neben dem bereits zu befürchtenden massiven Kapitalverlust durch die Insolvenz nicht auch noch die bereits auf vertraglicher Basis vereinnahmten Zahlungen wieder herausgeben. (tw)