Uniimmo-ZBI-Fonds: Anwälte reichen erste Klagen ein
Die schlagartige Abwertung des offenen Wohnimmobilienfonds von Union Investment bescherte Tausenden Anlegern herbe Verluste – zumindest auf dem Papier. Einige von ihnen versuchen nun, ihre Bank wegen Falschberatung in Haftung zu nehmen. Die Erfolgsaussichten sind völlig offen.
Die Berliner Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte hat am Landgericht Tübingen Klage wegen Falschberatung gegen die Volksbank Böblingen eingereicht. Im konkreten Fall geht es um eine Frau aus Baden-Württemberg, die im Februar vergangenen Jahres über die Volksbank 5000 Euro in den offenen Immobilienfonds Uniimmo: Wohnen ZBI investiert hatte und ihren Vertrag nun rückabwickeln möchte.
Doch nicht nur diesem, auch anderen Instituten aus dem genossenschaftlichen Sektor drohen Zivilprozesse. "Allein bei unserer Kanzlei haben sich bereits mehr als 400 betroffene Anleger gemeldet, die durchschnittlich rund 25.000 Euro in den Fonds investiert haben und sich betrogen fühlen", sagt Kanzleigründer Claus Goldenstein.
Gefundenes Fressen für Anlegeranwälte
Das Beispiel zeigt, welcher juristische Ärger wegen der plötzlichen Abwertung des Wohnimmobilienfonds auf die Volks- und Raiffeisenbanken zukommen kann. Zur Erinnerung: Ende Juni sackte der Nettoinventarwert des milliardenschweren Uniimmo: Wohnen ZBI an einem Tag um 16,7 Prozent ab. Damit wurde auf einen Schlag sämtliche Performance zunichte gemacht, die seit Auflage des Fonds im Juli 2017 erwirtschaftet worden war. Grund war eine Neubewertung des Portfolios, die angesichts drohender Liquiditätsprobleme nötig geworden war.
Goldenstein sieht bereits eine "Klagewelle" auf die Volks- und Raiffeisenbanken zurollen. Seine Kanzlei sei auf Massenverfahren spezialisiert und habe unter anderem im Dieselskandal mehr als 65.000 Mandanten vertreten. Auch andere Anlegeranwälte brachten sich längst in Stellung: Allein auf dem Portal "Anwalt.de" haben 14 verschiedene Juristen Beiträge über die Abwertung des ZBI-Fonds veröffentlicht – in der Hoffnung, auf diesem Weg Mandanten zu gewinnen.
Angeblich wurde kein Beratungsprotokoll überreicht
Ob entsprechende Klagen von Erfolg gekrönt sind, hängt jedoch immer vom Einzelfall und der Frage ab, ob tatsächlich eine Falschberatung vorliegt. Zum nun bekanntgewordenen Fall der Volksbank-Kundin schreibt die Kanzlei: "Während des Beratungsgesprächs hat die Anlegerin klar kommuniziert, dass sie mit ihrem Investment kein Risiko eingehen möchte, woraufhin ihr der offene Immobilienfonds von Union Investment empfohlen wurde. Ein Beratungsprotokoll wurde ihr nicht ausgehändigt."
Sollte der Frau tatsächlich kein Beratungsprotokoll übergeben worden sein, wäre das ein erstaunlicher Vorfall, schließlich gehört dieses Protokoll seit Jahren zu den Pflichtdokumenten in der Anlageberatung. Meist sind die IT-Systeme der Banken so programmiert, dass ohne entsprechendes Dokument überhaupt keine Fondsvermittlung stattfinden kann. (bm)