Urteil: Angebot von Hamburger Emissionshaus ist Schneeballsystem
Der Anbieter Steiner und Company habe einen Anleger in Dubai-Immobilien vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht, ihn zum Gegenstand eines Schneeballsystems gemacht und ihm einen Kapitalschaden zugefügt. Dies entschied das Landgericht Hamburg in einem Urteil.
Das Hamburger Landgericht hat in einem Urteil gegen das Hamburger Emissionshaus Steiner und Company dessen Investmentangebot "Dubai Real Estate Direkt 2" zum Schneeballsystem erklärt und dem klagenden Anleger Schadenersatz zugesprochen. Das von Rechtsanwalt Boris-Jonas Glameyer erstrittene Urteil zum Aktenzeichen 313 O 193/22 liegt FONDS professionell ONLINE vor.
Der Kläger hatte 2016 das "Recht auf Übertragung eines Miteigentumsanteils" an einer noch zu errichtenden Wohnung in Dubai erworben. Das Angebot sah eine vierjährige Laufzeit und eine Verzinsung von jährlich 7,25 Prozent vor. In den beiden ersten Jahren flossen tatsächlich Zinsen, dann aber versiegte der Geldstrom und auch die Rückzahlung der Einlage blieb am Ende der Laufzeit aus.
"Vorsätzlich sittenwidriges Verhalten"
Mit der Begründung des Urteils folgte das Hamburger Landgericht der Klageschrift, die darlege, so das Gericht, dass es sich bei dem Dubai-Investment um ein "von vornherein chancenloses Geschäftsmodell" gehandelt habe. Das Gericht erkennt ein "vorsätzlich sittenwidriges Verhalten" und bestätigt auch den Vorwurf des Schneeballsystems: "Denn hier hängt die Rendite der Kapitalanleger davon ab, dass fortwährend neue Anleger für das System in einem Maße gefunden werden, das aufgrund der Marktverhältnisse vernünftigerweise nicht zu erwarten ist. In diesem Fall nehmen die Betreiber, die die Marktverhältnisse kennen, Anlegerschäden billigend in Kauf."
Es handelt sich um ein Versäumnisurteil, das heißt, die Beklagte ist vor Gericht nicht erschienen, um sich gegen die in der Klage erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. Weil auch eine dennoch gewährte Widerspruchsfrist inzwischen abgelaufen ist, ist das Urteil rechtskräftig. Anders als bei von Gericht erkannten Beratungsfehlern, die zu einem Schadenersatz führen können, handelt es sich hier um richterlich festgestellte Produktmängel und vorsätzlichen Betrug des Anbieters. Das erhöht die Chancen aller Anleger des Investments "Dubai Real Estate Direkt 2", ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. (tw)