ZBI verkauft erneut Tausende Wohnungen aus Immobilienfonds
Der offene Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI, dessen selbst vorgenommene Risikoeinschätzung gerade einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen wird, verschafft sich mit dem Verkauf eines Wohnungsportfolios Liquidität.
Die in Erlangen ansässige ZBI Gruppe hat ein Portfolio von mehr als 8.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten aus dem Bestand des offenen Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI verkauft. Käufer ist die I-Wohnen Gruppe, die vom Berliner Immobilienunternehmen In-West Partners gemanagt wird. Einen Kaufpreis wollen die Beteiligten nicht nennen.
Ein ähnlich großes Paket schnürte die ZBI bereits im Herbst vergangenen Jahres und verkaufte rund 7.800 Wohnungen an ein Tochterunternehmen der luxemburgischen Net Zero Properties, einem Bestandshalter mit Schwerpunkt auf deutschen Wohnimmobilien. Ein Kaufpreis wurde auch damals nicht kommuniziert. Auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE teilte ZBI jedoch mit, dass der Uniimmo Wohnen ZBI im Gesamtjahr 2024 durch den Verkauf von Wohnungen aus seinem Portfolio rund 516 Millionen Euro erlöste.
Ein Fall, der die Gerichte beschäftigt
"Mit dieser Transaktion gelingt uns ein signifikanter Erfolg für alle Beteiligten, der für beide Seiten strategisch sinnvoll ist", lobpreist Hans-Peter Hesse, CIO der ZBI Gruppe, den aktuellen Deal in einer Unternehmensmitteilung. Wie sich der Erfolg auf die Anleger auswirken wird, deren Fonds bei einem Kursrutsch im Juni vergangenen Jahres über Nacht um rund 800 Millionen Euro abwertete, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat vergangene Woche (21.2.) über eine Klage zugunsten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden, die die von ZBI vorgenommene Risikoeinschätzung für falsch hält und geeignet, Anleger zu täuschen. Am Landgericht Stuttgart wurde am Donnerstag (27.2.) ein Prozess gegen die Volksbank Böblingen eröffnet, die einer Anlegerin den ZBI-Fonds empfahl, obwohl sie dargelegt habe, risikoarm investieren zu wollen. "Das Gericht scheint die Argumentation der Klägerin und ihrer Anwälte, die auf eine schwere Falschberatung hinweisen, ernst zu nehmen", sagte Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei die Klage führt, zum Prozessauftakt. (tw)