Der Umgang mit der Altersvorsorge in der Gegenwart reicht nicht für die Zukunft, hatte es schon beim Jahres-Pressegespräch der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vor zwei Jahren geheißen. Ein paar Referenten- und Gesetzentwürfe später ist das Land kaum weiter. "Die sozialen Sicherungssysteme geraten zunehmend unter Druck, die demografischen, finanziellen und strukturellen Herausforderungen belasten die Systeme unübersehbar und verlangen nach neuen Antworten", sagte Susanna Adelhardt, Vorsitzende der DAV, nun beim virtuellen Jahres-Pressegespräch 2025 am Mittwoch (28.5.).

Die heutigen Systeme könnten auf Dauer weder individuell noch gesamtwirtschaftlich stabile Leistungen sicherstellen, so Adelhardt, die im Hauptberuf seit einem Jahr das Aktuarshaus Heubeck leitet – bekannt für die Berechnung von Sterbetafeln und damit auch die Kalkulation von Lebensversicherungen – und zuvor jahrelang als bAV-Chefin beim Konzern Evonik agierte. Statt isolierter Maßnahmen brauche es einen ganzheitlichen Blick auf Rente, Pflege und Gesundheit sowie "flexible Lösungen, die auf dem Prinzip der Risikogemeinschaft beruhen". Dazu seien Änderungen im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz ebenso nötig wie im Arbeits- und Steuerrecht.

Lebenslange Renten mit weniger Restriktionen zur Alterssicherung
Gemeint sind offenbar lebenslange Rentenlösungen innerhalb einer Risikogemeinschaft. "Nur so kann das Risiko der Langlebigkeit abgesichert und ein stabiles Einkommen bis ans Lebensende gewährleistet werden", schlagen die Aktuare vor. Im Kontrast dazu sind sie strikt gegen individuelle Auszahlpläne, weil die eben nicht lebenslang ausgelegt seien und deswegen nicht zur Alterssicherung ausreichten. "Wer früh stirbt, vererbt mitunter beträchtliche Summen, während bei einem langen Leben oder ungünstiger Entwicklung der Kapitalmärkte das Geld nicht bis zum Ende reicht", kritisierte Jürgen Bierbaum, stellvertretender DAV-Vorsitzender und im Hauptberuf stellvertretender Vorstandschef der Alte-Leipziger-Hallesche-Gruppe.

Diese "Vererbungslotterie" benachteilige nicht nur die Rentner, sondern belaste auch deren Angehörige und die Gesellschaft, denn Vermögensgewinne bei frühem Tod würden privatisiert, während Vermögensverluste bei langem Leben sozialisiert, also Schulden kollektiviert würden. Als Ausweg seien lebenslange Renten – ob gesetzlich, betrieblich oder privat – die nachhaltige und gerechte Lösung. "Solidarische Systeme ermöglichen stabile lebenslange Leistungen und können zugleich durch kollektive Glättung Schwankungen des Kapitalmarktes abfedern", so Bierbaum weiter (siehe auch folgende Grafik).

Quelle: DAV

Fatal, Vorsorge nur bis 85 staatlich zu fördern
Ähnliche Vorschläge in Bezug auf Altersvorsorge-Reformen hatten kürzlich auch die Betriebsrenten-Fachvereinigung Aba und der auf Betriebsrenten fokussierte Eberbacher Kreis gemacht. Dabei hatte auch die Aba auf ihrer Jahrestagung kritisiert, dass die private Altersvorsorge im Koalitionsvertrag mit einem Fondsdepot bis 85 staatlich gefördert werden soll. "Individuelle Vermögensbildung, die zudem die Leistungsphase vollkommen ausblendet, darf nicht besser gefördert werden als sozialpolitisch hochwertige und kostengünstige bAV", stellte Aba-Vorstand Georg Thurnes fest. Es wäre falsch, dem Einzelnen in der Leistungsphase die gesamte finanzielle Verantwortung zu übertragen und ihn zu zwingen, Langlebigkeitsrisiko, Anlagerisiken und potenzielle Marktschwankungen allein zu tragen.  

Neu am DAV-Vorschlag ist jetzt die Idee, den Ertrag der kapitalgedeckten Altersversorgung nicht so stark zu besteuern wie bisher. "Wir sind für eine steuerliche Anerkennung moderat schwankender versicherungsförmiger Jahresrenten", betonte Bierbaum. Welche Produkte und Effekte damit gemeint sind, sagte er trotz Nachfrage nicht. Es gehe aber um die Anpassung der Rahmenbedingungen. Schwankende Renten würden bislang stärker besteuert.

Garantien nicht weiter in Stein meißeln
Dabei verhehlt Bierbaum nicht, dass auch Garantien nicht in Stein gemeißelt gehören, sondern flexibilisiert werden sollten, um eine chancenreiche Kapitalanlage zu ermöglichen. Somit könnte unterm Strich mit einer kollektiv organisierten Leibrente die gleiche Rentenhöhe wie bei einem individuellen Auszahlplan (bis 85) herauskommen, aber lebenslang und mit geringerem Risiko durch kollektive Glättung, haben die Aktuare errechnet.

Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte seien zu überarbeiten in Richtung 80-Prozent-Garantie, um den Weg für ein besseres Risiko-Rendite-Verhältnis zu ebnen. Gemeint sind primär Riester-Rentenverträge und Beitragszusagen mit Mindestleistung (BZML) in der bAV, bei denen das Guthaben bei Rentenbeginn die volle Summe aller eingezahlten Beiträge aufweisen muss (100-Prozent-Beitragsgarantie). In der bAV vermitteln die Versicherer insbesondere Produkte für die beitragsorientierte Leistungszusage (BoLZ). Häufig werden dort nur 60 bis 80 Prozent Beitragsgarantie geboten. Gesetzgeber und Bundesarbeitsgericht haben sich dazu bisher bedeckt gehalten und damit das Restrisiko den Produktgebern aufgebürdet.   

Pro und Contra bei lebenslangen Altersleistungen
Kontrovers wird schon länger die angedachte Aufhebung lebenslanger Altersleistungen beim geplanten neuen Riester-Produkt "Fondsspardepot" diskutiert, dessen Auszahlungsplan schon mit Mitte 80 enden soll. Die Ampel-Regierung hatte bekanntlich im Entwurf eines pAV-Reformgesetzes beschlossen, zeitlich befristete Auszahlungspläne einzuführen. Zur Umsetzung kam es nicht mehr, aber die neue Bundesregierung hat die Idee erneut aufgegriffen.  

Hans-Joachim Zwiesler, langjähriger Universitätsprofessor am Institut für Versicherungswissenschaften der Universität Ulm, hatte schon 2024 gewarnt, den Verrentungszwang abzuschaffen: "Heute 65-Jährige werden zu über 50 Prozent älter als 85." Das Risiko des "Wegbrechens" finanzieller Ressourcen sei dann essenziell, zumal Ältere kaum noch Chancen hätten, Arbeitseinkommen zu generieren. (dpo)