Alternative zur Rentenversicherung? BVI bringt Fondsrente in Stellung
Was, wenn am Ende des Geldes noch Leben übrig ist? Nur mit einer Privatrente könne einem das nicht passieren, werben die Lebensversicherer. Doch jetzt kontert die Fondsbranche: Mit ihren Produkten seien deutlich chancenreichere Auszahlpläne möglich – bei überschaubarem Risiko.
Einer Studie des Fondsverbands BVI zufolge ist ein Fondsauszahlplan, eine sogenannte Fondsrente, nur unwesentlich riskanter als eine lebenslang garantierte Leibrente – und bietet dabei deutlich höhere Renditechancen sowie mehr Flexibilität.
Damit positioniert sich der BVI klar gegen die Assekuranz, die argumentiert, nur Versicherer könnten eine lebenslange Privatrente darstellen. Zuletzt hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 2023 beim Institut für Aktuar- und Finanzwissenschaften (IFA) eine Studie in Auftrag gegeben, die vor den Risiken von Fondsentnahmeplänen warnt. "Das jahrzehntelange Mantra, dass nur Rentenversicherungen Altersvorsorge sind, gilt nicht mehr", kontert nun BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. "Dieser Paradigmenwechsel ist notwendig, damit die Sparer höhere Renditen als bei Riester-Verträgen erzielen und ihren Lebensstandard im Alter einigermaßen halten können."
Simulation eines Mischfonds-Investments
Für seine Studie simuliert der BVI Wertentwicklungsszenarien und demografische Einflüsse auf Basis zufällig ausgewählter Kombinationen historischer Jahresrenditen und Lebenserwartungen ("Monte-Carlo-Simulation"). Gedanklich lässt der Verband jeden Bürger des Geburtsjahrgangs 1958 zu Beginn der Rentenphase in einen Mischfonds investieren, der zu 70 Prozent in deutsche Anleihen und zu 30 Prozent in deutsche Aktien anlegt. Die laufenden Kosten entsprechen den von der EU-Wertpapieraufsicht ESMA ermittelten Durchschnittswerten für in Deutschland aufgelegte Mischfonds.
Das in den Fonds eingezahlte Startkapital beträgt 35.200 Euro. Dem BVI zufolge entspricht das dem Medianwert des Finanzvermögens deutscher Privathaushalte von 65- bis 74-Jährigen. "Die jährlichen Auszahlungen belaufen sich zu Beginn auf 1.260 Euro und orientieren sich damit an den Auszahlungen einer privaten Rentenversicherung mit einer bis zum Tod garantierten Leibrente bei gleichem Startkapital", erläutert der Verband. Um die erwartete Inflation auszugleichen, steigt die Fondsrente jedes Jahr um zwei Prozent. In den nächsten 20 Jahren wachse der jährliche Auszahlbetrag damit auf knapp 1.900 Euro.
Nur in vier Prozent der Fälle ist das Geld vorzeitig aufgezehrt
Das Risiko, dass eine Fondsrente vorzeitig aufgebraucht wird, ist dem BVI zufolge gering. Die Analyse zeige, dass das Geld in rund 96 von 100 Fällen bis zum Lebensende reiche. "Selbst wenn das Kapital vorzeitig aufgezehrt wird, deckt die Fondsrente den größten Teil des Ruhestands ab: Nur in rund einem Prozent der Fälle ist das Kapital für eine private Zusatzrente fünf oder mehr Jahre zu früh verzehrt", so der Verband.
Dem "geringen Risiko des vorzeitigen Aufzehrens des Fondskapitals" stünden "beträchtliche Renditechancen" gegenüber, weil die Kosten für die Verrentung entfallen und der Fonds somit mehr in ertragreiche Anlagen wie Aktien investieren kann, betont der BVI. Die Berechnung zeige, dass bei der Fondsrente am Lebensende meist erhebliche Beträge übrigbleiben. Vom angenommenen Startkapital von 35.200 Euro seien es inflationsbereinigt im Schnitt 24.000 Euro – mehr als zwei Drittel. Das biete den Fondsrentnern die Flexibilität, ihre jährlichen Auszahlungen nach guten Börsenjahren zu erhöhen, ohne das Kapital mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit vorzeitig aufzubrauchen. Dies sei mit einer privaten Rentenversicherung nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Verband hofft auf den Gesetzgeber
Der BVI wähnt auch die Politik auf seiner Seite. "Der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge wird voraussichtlich die Empfehlungen der Fokusgruppe umsetzen und den Zwang zur Verrentung kippen", betont der Verband. "Künftig sollen Fonds auch in der Auszahlphase staatlich gefördert werden können." Aktuell feilt das Bundesfinanzministerium noch am Konzept des "Altersvorsorgedepots", mit dem die Riester-Rente reformiert werden soll. (bm)
Die komplette Studie steht hier im PDF-Format zum Download zur Verfügung (externer Link).
Kommentare
Bitte nicht noch eine weitere Altersvorsorge!
AntwortenDenn wer kann heute noch die Vertriebswege überblicken! Zudem, da dieses Produkt keinerlei Biometrische Absicherungen befinden, so dürfte dies nur über den § 34 f Abs. 1 GewO, vertrieben werden. Ein Eigenvertrieb ist gesetzlich ausgeschlossen, weil nichts an Beratung stattfinden kann. Und wie besteuert werden? Eine Besteuerung? Mit jährlicher fiktiver Auszahlung? Was ja nichts anderes bedeutet, dass der Staat Schulden bei Sparer macht! Zahlt dann der Staat seine Schulden beim Bürger im Folgejahr über das Finanzamt steuerlich erstattet? Oder wird eine pauschale Besteuerung erst bei der Auszahlung fällig wird? Analog gilt dies auch die Sozialbeträge? Oder Riskiert der Staat, durch eine nachgelagerte Besteuerung und Sozialbeitragung, das Risiko eines Totalausfalles? Denn das, was vorgestellt wird, ist nichts anders als das US-System des § 401 k, das Sparen von 18.500 $ pro Jahr (2018). Allerdings besteht das Risiko auf Setten des Kunden, nämlich das Risiko des Totalausfalles im Rentenalter. (siehe 401(k) auf Wikipedia). Und wieder liefert die deutsche Politik, den Beweis ihrer Unfähigkeit Öffentlich ab.
Bruno1968 am 30.08.24 um 15:14