Assekurata: So aussagekräftig ist die Effektivkostenquote
Die Aufsichtsbehörden in Deutschland und Europa haben die Effektivkostenquote zum Maßstab für den Kundennutzen einer Lebensversicherung erkoren. Experte Lars Heermann von der Kölner Ratingagentur Assekurata nennt aber die Tücken der Quote, sodass sie als Vergleichsmaßstab nur bedingt geeignet ist.
Die private Altersvorsorge ist ein Muss, die gesetzliche Rente steckt in der demografischen Falle. Daher ist es für Verbraucher von großer Bedeutung, dass die Kosten von Versicherungsanlageprodukten nicht zu hoch ausfallen. Ansonsten bleibt zu wenig für die Rente übrig. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin und die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA schauen aus diesen Gründen seit einiger Zeit sehr genau auf die Effektivkosten der Produkte. Die Bafin hat zumindest einen Versicherer auch zum Einlenken gebracht: Er erstattet zu hohe Kosten.
Die Effektivkostenquote umfasst grundsätzlich alle kalkulierten Kosten, also sowohl die Abschluss- und Verwaltungskoten als auch die anlagespezifischen Fondskosten. Häufig wird sie daher auch als Gesamtkostenquote bezeichnet. "Allerdings kann diese Bezeichnung zu Missverständnissen führen, da die Kennzahl nicht unbedingt die tatsächlichen Kosten eines Vertragsverlaufs widerspiegelt und von individuellen Faktoren abhängt", schreibt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei der Kölner Ratingagentur Assekurata, in einem Blogbeitrag, in dem er erläutert, warum er und sein Team zu diesem Ergebnis kommen.
Modellannahmen
Die Effektivkostenquote gibt den Einfluss der einkalkulierten Kosten auf die Wertentwicklung eines Altersvorsorgeprodukts wieder. Anders ausgedrückt weist sie Heermann zufolge aus, wie stark die jährliche Rendite durch produktimmanente Kosten geschmälert wird (englisch: "Reduction-in-Yield", kurz RIY). Ihre Aussage fußt dabei auf Modellannahmen.
Grundsätzlich bestimmen aber drei zentrale Faktoren die Höhe der Effektivkostenquote. Da ist die Beitragshöhe: Höhere Beiträge führen in der Regel zu einer geringeren Effektivkostenquote, da sich die Fixkosten relativ gesehen auf einen größeren Beitrag verteilen. Dann die Vertragslaufzeit: Je länger die Laufzeit eines Vertrags, desto geringer ist die jährliche Kostenbelastung, da sich die anfänglichen Kosten über die Laufzeit verteilen. Und schließlich die Renditeannahmen: "Bei der Berechnung der Effektivkostenquote wird eine konstante jährliche Rendite der Kapitalanlage angenommen, beispielsweise jedes Jahr vier Prozent. Eine solche Annahme schafft zwar einheitliche Vergleichswerte, in der Realität schwanken Kapitalmärkte jedoch mitunter stark."
Starker Einfluss von Laufzeit und Beitrag
Zum besseren Verständnis des Einflusses unterschiedlicher Vertragsparameter auf die Höhe der Effektivkosten haben Heermann und sein Team in verschiedenen Konstellationen jeweils einen einzelnen Vertragsparameter modifiziert und die Effektivkostenquote neu berechnet. Am auffälligsten sei der Einfluss der Laufzeit und der Beitragshöhe, bei denen die Effektivkostenquote signifikant variiert.
Deutlich robuster zeige sich die Kennzahl gegenüber unterschiedlichen Renditeannahmen. "Da diese Annahmen jedoch einen linear positiven Kapitalmarktverlauf unterstellen, sind sie rein theoretischer Natur. Wenn man beispielsweise stattdessen den tatsächlichen Verlauf des Dax in den letzten 30 Jahren berücksichtigt, würden die Effektivkosten im Vergleich zu den Modellannahmen aufgrund der Volatilität des Index höher ausfallen, obwohl die Ablaufleistung in diesem Fall sogar höher gewesen wäre als im Modellfall", so Heermann.
Beispielrechnungen

Quelle: Assekurata
Tücken auch bei einheitlichen Vertragsparametern
Der Assekurata-Experte schlussfolgert daraus, dass ein Kostenvergleich verschiedener Tarifangebote nur dann sinnvoll ist, wenn einheitliche Vertragsparameter vorliegen. Doch auch dann habe die Kennzahl ihre Tücken. Sobald ein Kunde individuelle Vertragsoptionen ausübt, würden die Effektivkosten je nach Ausmaß und Gebührenstrukturen deutlich höher ausfallen. "Besonders große Steigerungen von bis zu 30 Basispunkten konnten wir für Dynamikanpassungen, Teilauszahlungen und Beitragsfreistellungen nachweisen. Zudem wirkt sich auch die Überschussbeteiligung der Anbieter auf die Höhe der Effektivkosten aus. Die Vergleichbarkeit ist insoweit nur dann gewährleistet, wenn Fondskosten und Überschüsse während der Laufzeit unverändert bleiben."
Zusammengefasst kann man sagen, dass die Effektivkostenquote je nach individuellem Verhalten des Kunden und konkretem Vertrags- und Kapitalmarktverlauf sehr unterschiedlich ausfallen kann. In der standardisierten Definition beziehungsweise dem externen Ausweis der Kennzahl bleiben diese Effekte jedoch außen vor. "Damit kann die Effektivkostenquote zwar eine sinnvolle Orientierungshilfe sein, um die zu erwartende Kostenbelastung abzuschätzen – dies aber stets nur unter 'Laborbedingungen'. Direkte Tarifvergleiche und auf dieser Basis getroffene Kaufentscheidungen sollten daher mit Bedacht getroffen werden, da die Effektivkostenquote ein Indikator, aber eben kein Preisschild ist", mahnt Heermann. (jb)















