Auflösung der Zinszusatzreserve: Was sind die Folgen für die Kunden?
Seit 2011 wirkte die Zinszusatzreserve (ZZR) als zentraler Stabilitätsanker der Lebensversicherer in der Niedrigzinsphase. Nun wird sie schrittweise aufgelöst. Doch wie die Kunden davon profitieren, denen die ZZR ja zusteht, liegt im Ermessen der Versicherer.
Für 2026 schreiben die Lebensversicherer ihren Kunden das vierte Jahr in Folge steigende Zinsen gut. Im Neugeschäft für klassische private Rentenversicherungen beispielsweise schütten die Gesellschaften im Durchschnitt laufende Zinsen von 2,62 Prozent (Vorjahr: 2,53 Prozent) aus. "Die Versicherer profitieren in der Kapitalanlage zwar von höheren Erträgen, agieren bei der Überschusspolitik aber weiterhin mit Bedacht", kommentierte Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei Assekurata, die Ergebnisse der Assekurata-Studie "Überschussbeteiligungen und Garantien 2026".
Dennoch entwickeln sich "Klassik-Policen im Wettbewerb mit renditeorientierteren Lösungen zu einem Nischenprodukt", so Heermann. Dies liege vor allem an der Konstruktion der Garantien. Je weniger davon, desto mehr kann in höher rentierliche Anlagen fließen. In die Karten spielt den Lebensversicherern auch, dass die ZZR inzwischen für Rückflüsse sorgt. Sie war gesetzlich in der Niedrigzinsphase 2011 verordnet worden, um die Garantieverpflichtungen im Bestand jederzeit bedienen zu können. "Durch diese Reserve muss aktuell nur noch ein Garantieniveau von durchschnittlich 1,31 Prozent bedient werden", erklärt Herrmann, was zur schrittwiesen Auflösung der ZZR führe.
Fünf Milliarden dieses Jahr …
Für 2026 summiert er Rückflüsse von 5,0 Milliarden Euro aus der ZZR (2025: 4,5 Milliarden Euro). Der ZZR-Topf sei für die LV-Bestände mit insgesamt knapp 80 Milliarden Euro noch sehr gut gefüllt (Stand: Ende 2025), aber schon ein Stück vom Höchststand 2021 mit 96 Milliarden Euro entfernt, da neben steigenden Zinsen auch immer mehr hochverzinste Alt-Verträge auslaufen.
Hintergrund: Seit dem abrupten Anstieg der Kapitalmarktzinsen 2022 können die Versicherer wieder langfristige Garantieverpflichtungen finanzieren und auskömmliche Renditen bei der Neu- und Wiederanlage schaffen. Das war 2011 und in den Folgejahren anders. Damals und in der Konsequenz bis 2021 lagen die hohen Alt-Garantien in den Beständen deutlich über dem Zinsniveau, das in der Neuanlage am Kapitalmarkt zu erzielen war. Auf der Passivseite waren die Lebensversicherer somit mit langfristigen Garantieverpflichtungen konfrontiert, während sich auf der Aktivseite nur eingeschränkte Möglichkeiten für Anlagen mit vergleichbarer Rendite boten. Damit schien die jederzeitige Erfüllbarkeit der Verträge in Gefahr und die ZZR musste als regulatorisches Korrektiv her.
… und zweistellige Raten in den Folgejahren
"Die ZZR hat ihren Charakter als Belastungsfaktor verloren und wird zunehmend zum Erfolgspuffer", so Heermann. Die frei werdenden Mittel kommen in vollem Umfang den Kunden zugute. Dies geschehe jedoch nicht auf einen Schlag, sondern allmählich. "Teilweise nutzen die Versicherer die ZZR-Rückflüsse neben der Finanzierung der Altgarantien zunächst zum Abbau von stillen Lasten in ihren Kapitalanlagen", so Heermann.
Im Detail hat Assekurata-Senior-Analystin Stefanie Gerards jetzt die künftige Entwicklung der ZZR in einem Blog-Beitrag (externer Link) unter der Annahme eines stabilen Zinsniveaus in die Zukunft modelliert. Die Simulation verdeutlicht, dass die schrittweise Auflösung der ZZR über einen längeren Zeitraum hinweg erhebliche, bilanziell wirksame Ergebnisbeiträge liefern kann. "In den Jahren 2027 bis 2029 erwarten wir jeweils Rückflüsse im niedrigen zweistelligen Milliardenbereich", so Gerards. Die genaue Höhe hänge dabei wesentlich von der zukünftigen Entwicklung der Kapitalmarktzinsen ab.
Was die Versicherer mit dem Geld machen
Die Auflösung der ZZR bedeute nicht automatisch zusätzliche, frei verfügbare Liquidität und damit höhere Überschüsse für die Kunden. Die Versicherer können entweder stille Lasten realisieren, um die Stabilität und Ertragsflexibilität der Kapitalanlageportfolios und damit den Kollektivgedanken zu stärken, oder mit der ZZR zusätzliche Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) vornehmen, um die laufende Verzinsung zu erhöhen oder zusätzliche Schlussüberschüsse zu gewähren. "Kunden würden dann unmittelbarer von den ZZR-Rückflüssen profitieren", erklärt Gerards.
"Wenn Lebensversicherer zunächst ihre Bilanz stärken und bei der Überschussdeklaration zurückhaltend agieren, profitieren die Versicherungsnehmer erst in mittelferner Zukunft von den ZZR-Auflösungen und den höheren Wiederanlagezinsen", schreibt die Analystin. Damit ist sie bei der Kundensicht, die auch für Berater wichtig ist. Die Wirkung der ZZR-Auflösung auf den individuellen Kundenvertrag hänge stark von individuellen Faktoren wie Vertragslaufzeit, Garantieniveau und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
Stärkung der Bilanz oder der Kundenkonten
Nachteilig kann der ZZR-Einsatz für die bilanzielle Stärkung laut Assekurata vor allem für Kunden sein, deren Verträge bald auslaufen. Sie hatten über viele Jahre hinweg aktiv zur Finanzierung der ZZR beigetragen und mussten während der Niedrigzinsphase auf höhere Überschüsse verzichten, da ein Großteil der Erträge zur Bildung der ZZR verwendet werden musste. "Von der Auflösung der ZZR und höheren Rohüberschüssen würden sie jedoch nicht mehr profitieren, sofern ihre Policen vor der Entfaltung der positiven Effekte enden", so Gerards. Trostpflaster: Gerade diese Kunden hatten häufig überproportional von den historisch hohen Garantiezinsen in alten Klassik-Policen profitiert.
Die Auflösung der ZZR bietet den Lebensversicherern mehr Handlungsspielraum, ist jedoch kein Selbstläufer in Richtung höherer Überschussbeteiligungen, warnt Gerards vor übertriebenen Hoffnungen. Die ZZR wandle sich von einem reinen Sicherungsinstrument zu einem Steuerungsfaktor in der Unternehmenspolitik. Für die einzelnen Kunden bedeutet dies, dass die positiven Effekte der ZZR-Auflösung zwar spürbar werden, aber nicht notwendigerweise kurzfristig und gleichmäßig. (dpo)














