Die Finanzaufsicht Bafin ist weiterhin nicht zufrieden mit dem Geschäftsgebaren einiger Lebensversicherer. Konkret mit deren Kostenstruktur für kapitalbildende Lebenspolicen. Viele Produkte bieten keinen "hinreichenden Kundennutzen", das heißt, die Gebühren sind so hoch, dass sie die Renditen der Kunden sehr nach unten drücken. Daher hat die Behörde im Mai 2023 ein viel beachtetes Merkblatt zu diesem Themenkomplex veröffentlicht, in dem sie ihre Erwartungen an die Branche darlegt. In vielen Fällen hat sich nach 18 Monaten aber noch nichts oder zu wenig getan, so der Tenor eines Gesprächs der "Süddeutschen Zeitung" mit Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungsaufsicht bei der Bafin.

Wiens, die das Amt zu Jahresbeginn von Frank Grund übernommen hatte, stellt dabei klar, dass sich einige Marktteilnehmer nicht an die Regeln halten. Besonders die hohe Kostenbelastung mit Effektivkosten von bis zu vier Prozent ist ihr ein Dorn im Auge. "Das muss man mit den zugrundeliegenden Kapitalanlagen erst einmal verdienen, was auch im heutigen Zinsumfeld keine Selbstverständlichkeit ist", zitiert die Zeitung Wiens. Ebenso kritisch sieht sie die zum Teil extrem hohen Stornoquoten, gerade in den ersten Vertragsjahren. Dadurch verlieren Kunden viel Geld. Ferner beanstandet die Aufsicht, dass im Falle von Fondspolicen Vertriebe von den Asset Managern der zugrunde liegenden Portfolios zusätzliche Zahlungen fordern würden, so die "SZ".

Vorstände können abgesetzt werden
Allerdings betont Wiens auch, dass es trotz allem Fortschritte gebe: Produkte seien vom Markt genommen worden, Kunden haben rückwirkend Kompensation erhalten, und bei einigen Tarifen seien die Kosten gesenkt worden. Dafür habe die Aufsicht verschiedene "Werkzeuge". Zunächst einmal prüfe sie die Gesellschaften. 13 seien bislang unter die Lupe genommen worden, weitere werden folgen. Bestehen Missstände, bekommen die Versicherer ein sogenanntes "missbilligendes Schreiben", erklärt Wiens der Zeitung. Fruchte das nicht, folge eine Verwarnung der Vorstände. Nach wiederholter Verwarnung können diese auch abgesetzt werden. (jb)