Fondspolicen mit Garantien machen mittlerweile einen erheblichen Teil des Neugeschäfts von Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland aus. Diese sogenannten dynamischen Hybridprodukte bergen aber einige Risiken für Verbraucher. Das liegt an den den internen Management-Prozessen, die die Gesellschaften nicht vollständig im Griff haben. Zu diesem Ergebnis kommt die Finanzaufsicht Bafin, nachdem sie zehn Lebensversicherer unter die Lupe genommen hat, bei denen diese Hybridprodukte einen hohen Anteil am Neugeschäft haben.

Eines der Risiken der Produkte ist, dass die Versicherer je nach Marktlage zwischen den Anlagen in Fonds und der Anlage im eigenen Sicherungsvermögen umschichten müssen. Das hat Auswirkungen auf die übrigen Kunden des Versicherers, die klassische Policen besitzen und auf die Überschussbeteiligungen aus diesen angewiesen sind.

Zu viele Anlagen mit geringen Renditechancen
Nachteilig sei beispielsweise, "wenn ein Lebensversicherer zur Minderung der Liquiditätsrisiken aus den Umschichtungsalgorithmen verstärkt auf kurzfristige und liquide Kapitalanlagen mit geringerem Renditepotenzial setzt oder Umschichtungsvolumina aus dynamischen Hybriden zusätzliche Transaktionskosten verursachen", erklärt die Bafin in einem Beitrag auf ihrer Internetseite..

Zudem besteht das sogenannte Cash-Lock-Risiko: Schichtet der Versicherer etwa bei einem Kurseinbruch an den Aktienmärkten Anlagen in den klassischen Vertragsteil um, können die Besitzer von einer späteren Kurserholung an den Märkten nur eingeschränkt profitieren.

Kein Check der Transaktionskosten
Der Bafin zufolge haben die Gesellschaften diese Probleme auf dem Schirm und befassen sich damit. Allerdings gibt es Lücken. So gaben nur vier von zehn Lebensversicherer an, bei der Produktentwicklung auch die Transaktionskosten, die durch Umschichtungen entstehen, näher analysiert zu haben. Und: "Verbesserungsbedarf besteht offenbar auch bei der vorausschauenden Analyse, wie sich Umschichtungen aus dynamischen Hybridprodukten zukünftig auf die übrigen Verträge auswirken können, wenn sich der Bestand an dynamischen Hybridprodukten entsprechend der aktuellen Neugeschäftspolitik langfristig weiterentwickelt", so die Bafin.

Schließlich moniert die Aufsicht, dass die Versicherer das Cash-Lock-Risiko nicht ausreichend bei ihren internen Produktfreigabeverfahren und den Zielmarktdefinitionen im Blick haben – zum Nachteil von Kunden. "Wenn die Angehörigen des definierten Zielmarktes die Erwartung haben, unter Berücksichtigung der gegebenen Produktgarantie in möglichst hohem Maße an den Ertragschancen der Aktienmärkte zu partizipieren, kann ein dynamisches Hybridprodukt für sie ungeeignet sein",  stellt die Behörde fest. Das könne dann der Fall sein, wenn der Umschichtungsalgorithmus so ausgestaltet ist, dass Aktienanlagen absehbar nur einen geringen Anteil am gesamten Vertragsguthaben ausmachen werden. (jb)