bAV-Reform: Nahles kündigt baldige Entscheidung an
Die Reform der Betriebsrente ist ein Dauerprojekt der derzeitigen Berliner Regierungskoalition. Verschiedene Pläne werden schon seit Anfang 2014 diskutiert. Nun scheint eine Einigung zum Greifen nahe.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat eine Entscheidung über die seit geraumer Zeit vorbereitete Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) angekündigt. "Es wird in der nächsten Woche zu einer Entscheidung kommen", sagte Nahles am Donnerstag (22. September) nach einem Treffen mit Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer in Berlin. Geplant sei dazu ein Treffen mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Arbeitgebern und Gewerkschaften. Das meldet die Nachrichtenagentur dpa-AFX.
Die SPD-Politikerin und ihr Ministerium arbeiten bereits seit Beginn der laufenden Legislaturperiode an einer Reform der bAV. Ziel ist es vor allem, den Durchdringungsgrad der bAV bei kleineren und mittleren Betrieben zu erhöhen. Der von Nahles präferierte Weg ist das "Sozialpartnermodell". Dieses sieht vor, dass sich Unternehmen auf Basis eines Tarifvertrages automatisch zu bAV-Leistungen verpflichten.
Dagegen wehren sich die Arbeitgeber aber offenbar weiterhin. Kramer sagte gegenüber der Nachrichtenagentur, dass die Betriebsrente freiwillig sein müsse. Eine Pflicht zur bAV dürfe es nicht geben. "Wir müssen die Attraktivität steigern", ergänzte er.
Streitpunkt Arbeitgeberhaftung
Ein anderer zwischen den Parteien weiterhin strittiger Punk ist die Arbeitgeberhaftung für die Betriebsrenten. Auch dieser solle kommende Woche aus dem Weg geräumt werden. Die Unternehmen fordern die Streichung der Garantien für die Betriebsrente durch die Firmen. Nahles soll den den Arbeitgebern in dem Punkt vor rund einem Monat bereits entgegen gekommen sein (FONDS professionell ONLINE berichtete).
Bislang sieht die Rechtslage vor, dass letztlich die Arbeitgeber die Verantwortung für die tatsächliche Auszahlung der Betriebsrente tragen. In der Regel sind die Unternehmen zwar abgesichert, denn das Risiko liegt zunächst bei den Pensionskassen oder Versicherungen, über die die bAV läuft. Für die Anbieter gibt es eigene Sicherungseinrichtungen wie Protektor. Der Haken ist aber: Sollten alle Sicherungsmechanismen versagen, haftet der Arbeitgeber am Ende doch. Aufgrund des aktuellen Niedrigzinsumfeldes ist dieses Szenario zumindest ein klein wenig wahrscheinlicher geworden. (jb)
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