Der Deutsche Bundestag hat gestern (29.10.) das "Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" verabschiedet. Damit wird die Befreiung von der Versicherungsteuer, die bis auf ein paar Ausnahmen 19 Prozent beträgt, bei einigen Personenverträgen eingeschränkt. Betroffen sind davon Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, aber auch Kranken- und Pflegeversicherungsverträge, für die nun Abgaben anfallen. Steuerfreiheit soll nur noch dann gewährt werden, wenn es um die Versorgung der natürlichen Person oder Angehöriger dient.

Die Regierung hatte ihren Schritt mit dem Hinweis auf verschiedene Urteile von Gerichten begründet, die eine Präzisierung von Normen des Versicherungsteuergesetzes notwendig gemacht hätten. Außerdem soll die Frage des nationalen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums neu geregelt werden. Weiterhin werde auf diese Weise eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung normiert. 

150 Millionen Euro an Mehrkosten
Aus der Branche ist scharfe Kritik an dem Gesetz zu hören. Generell befürchten die Versicherer einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand von knapp 100 Millionen Euro bis zum Jahre 2030. Hinzu komme ein einmaliger Umsetzungsaufwand von circa 50 Millionen Euro. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hatte zudem bei einer öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages angemerkt, dass durch die Änderungen Ehegatten, die in der PKV mitversichert sind, im Scheidungsfall die Steuer entrichten werden müssen.

Das Parlament folgte bei Abstimmung der Empfehlung des Finanzausschusses. Dieser hatte den Gesetzentwurf der Regierung nur in Details geändert, aber keine grundlegenden Punkte umgeschrieben. Allerdings bekommt die Branche sechs Monate mehr Zeit für die Umsetzung. Das Gesetz betrifft daher erst Verträge, die ab 2022 abgeschlossen werden. (jb)