DAV empfiehlt Höchstrechnungszins 2026 stabil zu lassen
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) spricht sich dafür aus, den Höchstrechnungszins im Jahr 2026 bei einem Prozent zu belassen. Dies ist der Wert, auf den der Zins Anfang 2025 von aktuell 0,25 Prozent steigen wird.
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt für das Jahr 2026, den Höchstrechnungszins bei einem Prozent zu belassen. Dies berichten diverse Medien, unter anderem die Nachrichtenagentur "dpa" und das "Handelsblatt". Die DAV gehe für die nahe Zukunft nicht von einer Rückkehr der Nullzinsphase aus, schreibt die Zeitung. Diese hatte die Erträge der Lebensversicherer in der Vergangenheit sinken lassen und damit auch den Garantiezins immer weiter nach unten gedrückt.
"Wir sehen in unseren Modellen, dass ein Prozent Höchstrechnungszins mittelfristig stabil gehalten werden kann", sagte DAV-Vorstandschef Maximilian Happacher der "dpa". Aus diesem Grund spricht der Verband die Empfehlung an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus, den Höchstrechnungszins unverändert bei einem Prozent zu belassen. Das ist der Wert, auf den der Zins im Januar 2025 steigen wird. Aktuell liegt er bei 0,25 Prozent.
Wie der Zins zustande kommt
Der Höchstrechnungszins wird vom BMF festgelegt. Die Basis dafür sind die Empfehlungen der Aktuarvereinigung und der Finanzaufsicht Bafin. Die Festsetzung gilt für neu abgeschlossene Verträge.
"2025 wird es die erste Erhöhung des Höchstrechnungszinses seit 30 Jahren geben", sagte Happacher dem "Handelsblatt" zufolge. "Das letzte Mal war der Höchstrechnungszins 1994 erhöht worden, damals von 3,5 auf 4 Prozent", erklärte er. Seit dem Jahr 2000 war der Garantiezins dann nur noch gesenkt worden.
Gute Erträge an die Kunden weitergeben
"Die Gesamtverzinsung – also Garantiezins plus Überschussbeteiligung – ist in den vergangenen Jahren wieder deutlich angestiegen", sagte Happacher. "Die Lebensversicherer haben eine gute Ertragssituation, die sie an die Kunden weitergeben." (am)