Die niedrigen Zinsen machen Lebensversicherern und Pensionskassen schon seit rund zehn Jahren das Leben schwer. Einige Vorsorgewerke kürzen daher ihren Kunden die Betriebsrenten. Die Finanzaufsicht Bafin hat diesem Schritt bei insgesamt sieben Kassen zugestimmt. Vier weitere haben entsprechende Anträge gestellt, die geprüft werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, in der die sieben Pensionskassen auch namentlich genannt werden.

Bislang waren der Öffentlichkeit nur zwei Gesellschaften bekannt: Die Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG und die Kölner Pensionskasse sowie ihre Schwester, die Pensionskasse der Caritas. In der Antwort der Regierung finden sich aber noch die Hannoversche Alterskasse, die Hannoversche Pensionskasse, die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation, die Pensionskasse der Hamburger Hochbahn und die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen. Die vier übrigen Prüfkandidaten indes bleiben weiterhin Verschlusssache.

Regierung arbeitet an Gesetzentwurf
Bei der Deutschen Steuerberater-Versicherung, die sich derzeit mit der Behörde über den Entzug der Geschäftserlaubnis streitet, und der Kölner Pensionskasse müssen wegen akuter Probleme nicht nur künftige, sondern auch aktuelle Bezieher von Ruhegeldern finanzielle Abstriche machen. Bei  den fünf anderen genannten Gesellschaften darf dagegen gemutmaßt werden, dass nur künftige Rentner betroffen sind. In der sie betreffenden Antwort der Regierung ist jedenfalls lediglich von "Kürzungen des Rentenfaktors für künftige Beiträge" die Rede. Das sind zugleich auch alle Informationen zu den Gesellschaften, die der Antwort zu entnehmen sind. 

Die Antwort verweist erneut auf das Gesetzesvorhaben der Regierung, Pensionskassen in das allgemeine Sicherungssystem für Betriebsrenten einzubeziehen, den sogenannten Pensionssicherungsverein (PSV). Dieser soll aber nicht für alle zuständig sein, sondern nur für diejenigen, deren Leistungen durch einen Arbeitgeber, Unterstützungs-Kassen und Direktversicherungen mit widerruflichem Bezugsrecht gedeckt sind. All diesen Durchführungswegen ist gemein, dass ihre Leistungen letztendlich von der Zahlungsfähigkeit des dahinterstehenden Unternehmens abhängen. Nicht einbezogen wären laut aktuellem Stand demnach aber Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG), zu denen die Kassen der Caritas und der Steuerberater zählen. (jb)


Nachtrag (21. April 2020): Die Hannoversche Alterskasse ebenso wie die Hannoversche Pensionskasse legen Wert auf die Feststellung, dass sie die erwähnten Kürzungen der Rentenfaktoren für zukünftige Beiträge nicht aus finanzieller Notlage vorgenommen, sondern freiwillig an die Niedrigzinslage angepasst haben, weil ihr Geschäftsmodell diese Möglichkeit als ein Mittel der Vorsorge vorsieht. Beide gehören daher auch nicht zu den insgesamt 36 Pensionskassen, die laut früheren Meldungen derzeit unter intensivierter Aufsicht der Bafin stehen.