Eilsache bAV: Reform soll noch vor Bundestagswahl starten
Das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz soll einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge baldmöglichst verabschiedet werden. Kernstück ist das sogenannte Sozialpartnermodell. Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politik streiten noch. FONDS professionell klärt den Frontverlauf.
Die Politik scheint fest entschlossen zu sein, das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz rasch zu verabschieden, berichtet das "Handelsblatt": Man wolle noch in dieser Legislaturperiode ein sehr wichtiges Ziel zur Umsetzung bringen, sagte demnach Yasmin Fahimi, Staatssekretärin von Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD), auf der Handelsblatt-Tagung "Betriebliche Altersversorgung" (bAV). Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) ergänzte, das sogenannte Sozialpartnermodell sei die richtige Antwort auf die Frage, wo in der Nullzinswelt die Rendite herkommt.
Der Redebedarf in Sachen bAV-Reform bleibt groß. Immer noch gibt es zahlreiche Streitpunkte, die wir in unserer Klickstrecke oben zusammengefasst haben.
Das Sozialpartnermodell ist das Herzstück der Betriebsrentenreform, die derzeit im Bundestag beraten wird und im Jahr 2018 in Kraft treten soll. Viele Arbeitgeber scheuen heute vor betrieblicher Vorsorge zurück, weil sie das Risiko der Haftung fürchten. "Die bAV ist ein sehr attraktives System der Altersvorsorge, das leider bei kleinen und mittleren Unternehmen und Geringverdienern viel zu gering verbreitet ist", sagte Fahimi dem "Handelsblatt" zufolge. Gut die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten habe Ansprüche auf eine Betriebsrente. Die Teilnahmequote stagniert indes seit Jahren. In Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sind es nur 28 Prozent.
Von der Haftung befreit
Daher sollten Arbeitgeber künftig per Tarifvertrag von der Haftung entbunden werden. Das Risiko tragen dann die Versorgungseinrichtungen der Sozialpartner. Diese garantieren nach dem neuen Gesetzentwurf nur noch die Einzahlung der Beiträge und definieren eine Zielrente. Eine "Rentengarantie" soll es nicht geben. Mehr noch: Sogar ein Garantieverbot ist in der Diskussion.
Der Verzicht auf eine bisher übliche Mindestleistung ermöglicht es den Anbietern, das Pensionskapital risiko-, aber auch chancenreicher anzulegen – etwa in Aktien. Auf der Handelsblatt-Tagung äußerten sich die Vertreter der Metall- und der chemischen Industrie überraschend positiv zum Sozialpartnermodell, berichtet die Zeitung. Jedoch wird über die Umsetzung des Modells noch gestritten – die Konfliktlinien verlaufen zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Politik.
Der Referentenentwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht reine Beitragszusagen ohne Garantien vor. Das Sozialpartnermodell ist Kernstück des Gesetzes. Der Entwurf von Arbeitsministerin Nahles bricht mit der 50 Jahre alten Praxis der bAV.
Experten wie Michael Hennig, stellvertretender Leiter Investment- und Pensionslösungen bei Fidelity International, halten das geplante Garantieverbot für eine gute Idee: Angemessene Volumina für die Altersvorsorge ließen sich im Niedrigzinsumfeld nur ohne Garantien aufbauen, sagt er im Interview mit FONDS professionell. (fp/mb/ps)