FWU-Pleite: GDV warnt vor Steuerfalle bei Auszahlung
Die Pleite des auf Fondspolicen spezialisierten Luxemburger Versicherers FWU Life Lux (FLL) und seiner Mutter FWU AG erschütterte 2024 die Branche. Seit Anfang 2025 warten Kunden auf die Rückzahlung ihrer Gelder, die sich wegen Pannen verzögert. Viele Kunden haben zudem ein Steuerproblem.
Einige deutsche Kunden des in Liquidation befindlichen luxemburgischen Versicherers FWU Life Insurance Lux (FLL) müssen bei der Auszahlung ihrer Forderungen durch den Insolvenzverwalter aufpassen, dass sie keine steuerlichen Nachteile erleiden – vor allem, da sie ohnehin geringere Rückkaufswerte als erhofft erhalten werden. Betroffen sind die Anleger, deren Policen als Riester- und/oder Basisrentenverträge ausgestaltet waren. Davor warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – und gibt Tipps, wie man die negativen steuerlichen Folgen vermeiden kann.
Für Kunden mit einem Riester-Vertrag ergibt sich bei einer Auszahlung des Insolvenzverwalters, dass grundsätzlich sowohl die bisher gewährten Altersvorsorgezulagen als auch gegebenenfalls ergänzende Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Der Grund hierfür ist laut GDV, dass der Gesetzgeber gemäß Paragraf 93 Einkommensteuergesetz (EStG) eine sogenannte schädliche Verwendung annimmt. Für Kunden mit einem Basisrentenvertrag gilt, dass sie ihre erhaltenen Zahlungen zu versteuern haben (Paragraf 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG).
Wie kann man diese steuerlichen Folgen vermeiden?
Diese negativen steuerlichen Folgen können Kunden vermeiden, wenn sie im Falle einer Riester-Police die erhaltene Auszahlung in voller Höhe innerhalb eines Jahres bei einem Anbieter von Riester-Rentenverträgen wieder einzahlen. Gleiches gilt für FWU-Kunden mit einem Basisrentenvertrag. "Auch für sie ergeben sich keine negativen steuerlichen Folgen, wenn die erhaltene Auszahlung in voller Höhe innerhalb eines Jahres bei einem Anbieter von Basisrenten eingezahlt wird", so der GDV.
Für eine Einzahlung der aus der Insolvenz resultierenden Auszahlungen kommen grundsätzlich alle Anbieter entsprechender Riester- oder Basisrentenverträge in Betracht. "Die Aufnahme von Riester- oder Basisrentenkunden geht allerdings in einem speziellen Fall, wie dem vorliegenden, mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Anbieter einher. Grund hierfür sind die komplexen steuerrechtlichen Vorgaben und Verwaltungsverfahren. Es ist daher denkbar, dass nicht alle Anbieter zur Aufnahme von FWU-geschädigten Kunden bereit sind", schreibt der Verband. (jb)















