Insolvenzverwalter: So geht es bei Element weiter
Der Direktversicherer Element ist zahlungsunfähig. Der vorläufige Insolvenzverwalter arbeitet daran, den Betrieb für die Kunden aufrechtzuerhalten und neue Risikoträger zu finden. Auszahlungen bei Schadenfällen liegen derzeit aber auf Eis.
Für die Kunden und die Vertriebspartner des in die Krise geratenen Direktversicherers Element geht es zunächst weiter. Friedemann Schade, der vorläufige Insolvenzverwalter des auf White-Label-Lösungen für Partner spezialisierten Berliner Versicherungs-Start-ups, sucht die Abstimmung mit den wesentlichen Partnern des auf Sachversicherungen spezialisierten Unternehmens – insbesondere Assekuradeure und den Managing General Agents.
Das Ziel ist, den Versicherungsschutz der Kunden aufrechtzuerhalten. "Schwerpunkte der Gespräche waren die weitere Bestandsbetreuung einschließlich der Schadenregulierung. Auch haben wir Möglichkeiten für die Neueindeckung einzelner Policen-Gruppen erörtert. Dabei werden wir uns auch weiterhin eng mit der Bafin abstimmen", erklärte Schade in einer Pressemitteilung.
Policen laufen weiter
Schade stellt klar, dass die Versicherungsverträge auch nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung aktuell weiterlaufen. Der Betrieb des Unternehmens werde fortgeführt, die bestehenden Policen werden von Vertragspartnern und Element-Mitarbeitenden weiterhin betreut. Die Gehälter der Versicherungsangestellten seien durch Insolvenzgeldansprüche abgesichert.
Zudem sucht der Insolvenzverwalter in Abstimmung mit der Bafin nach Möglichkeiten, das Vertragsportfolio von Element auf eine andere Versicherungsgesellschaft zu übertragen. "Kommt es dazu nicht, werden die Versicherungsverträge binnen Monatsfrist nach der endgültigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß Paragraf 16 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enden, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf", erklärt Schade. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechnet er im Februar 2025.
Spezielle Regelung für Schadenfälle
Trotz aller Versuche, den Betrieb des Versicherers aufrechtzuerhalten, werden alle noch nicht regulierten Schadenfälle seit der Sicherungsanordnung des Insolvenzgerichts vom 8. Januar 2025 nach den Spezialvorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Insolvenzordnung behandelt. Dies gilt gleichermaßen für bereits eingetretene wie auch für künftige Schadenfälle.
Die Prüfung der Schadenfälle werde von den Element-Partnern unverändert fortgesetzt. Zahlungen für Schadenfälle erfolgen hingegen zunächst nicht mehr, so Schade. Stattdessen seien die Schäden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzumelden und werden dann aus dem Sicherungsvermögen nach Paragraf 125 VAG bedient. "Auf dieses Sicherungsvermögen, das das Unternehmen zur Absicherung der Ansprüche der Versicherten nach den Vorschriften des VAG zu bilden hatte, haben alle Schadengläubiger einen vorrangigen Anspruch vor allen anderen Gläubigern im Insolvenzverfahren. Sollte das Sicherungsvermögen zur vollständigen Regulierung aller Schäden nicht ausreichen, werden die Ansprüche quotal bedient", schreibt der Insolvenzverwalter. (jb)