Am 28. November 2024 erfolgte die offizielle Insolvenzbekanntmachung des Cyber-Spezialisten Cogitanda Dataprotect und kurze Zeit später die Pleite der Assekuradeur-Töchter Cogitanda Managed Services GmbH und Cogitanda Insurance Services. Seither versuchte der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Philip Schober von der Kanzlei Brinkmann & Partner, die Gruppe zu verkaufen und somit den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Dies ist nun gelungen, berichtete ein Sprecher am Donnerstag (6.3.).

Demnach verkaufte der Insolvenzverwalter die aus fünf Gesellschaften bestehende Cogitanda-Gruppe, die noch immer als Assekuradeur für Cyber-Versicherungen agiert und darüber hinaus umfassende Dienstleistungen anbietet, um Cyber-Schäden zu vermeiden und im Schadensfall zu beheben, an die Deutsche Gesellschaft für Cybersicherheit AG (DGC) in Flensburg. Die DGC ist nach eigener Aussage ein IT-Sicherheitsunternehmen, das den Fokus auf das Aufspüren und Bewerten von Sicherheitslücken legt, um Unternehmen vor Hackerangriffen zu schützen.

Im Insolvenzverfahren rückwirkend zum 1. März verkauft
Am 1. März hatte das Amtsgericht Köln die Insolvenzverfahren über die fünf Gesellschaften eröffnet und Schober für alle Gesellschaften zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter konnte in kurzer Zeit Vollzug melden, denn der im vorläufigen Verfahren initiierte Investorenprozess sei schon erfolgreich abgeschlossen. Mit Zustimmung des Gläubigerausschusses hat die DGC den Geschäftsbetrieb aller fünf Gesellschaften erworben – rückwirkend zum 1. März 2025. "Der Kaufvertrag ist bereits vollzogen, über die Höhe des Kaufpreises haben die Vertragspartner Stillschweigen vereinbart", berichtet Schober.

"Trotz einer komplexen Ausgangssituation im sensiblen Versicherungswesen ist es uns gelungen, eine nachhaltige Zukunftslösung für Cogitanda zu schaffen", so der Sanierungsexperte weiter. Die Unterstützung der Risikoträger sei essenziell zur Fortführung des Geschäftsbetriebes aller Gesellschaften gewesen. Mit Übernahme der Geschäftsbetriebe wurden auch rund 70 Mitarbeiter der Cogitanda-Gruppe übernommen, deren Arbeitsverträge auf die DGC übergehen. Etwa 20 Mitarbeitern wurde im Insolvenzverfahren gekündigt. Bereits in den vergangenen Tagen war ein gewisser personeller Aderlass bei Cogitanda bekanntgeworden. So war der Cyber-Security-Spezialist Tobias Fröhlich von Cogitanda zur Cyber-Direkt-Tochter Rapid Response gewechselt und hat dort am 1. März die Leitung des Geschäftsbereichs IT-Security & Incident Response übernommen.

Versicherungsverträge bleiben gültig
Die Versicherungsverträge, die über Cogitanda als Assekuradeur abgeschlossen wurden, behalten laut Schober ihre Gültigkeit, der Versicherungsschutz sei weiter gewährleistet. Der gesamte Zahlungsverkehr war seit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverfahren über Konten unter treuhänderischer Verwaltung abgewickelt und Schäden weiterhin bearbeitet worden. Für zukünftiges Neugeschäft und die Erneuerung bestehender Verträge wurden von der DGC zwei bereits in der Vergangenheit aktive Risikoträger gewonnen: die SV Sparkassen-Versicherung Gebäudeversicherung und die Württembergische Versicherung.

Kurz nach Bekanntwerden der Insolvenz hatte Cogitanda angekündigt, dass Geschäftspartner und Kunden schnellstmöglich über das weitere Vorgehen informiert würden. Es dauerte ein paar Wochen, ehe die Kommunikation über den vorläufigen Insolvenzverwalter koordiniert war. Für Makler bestand demnach kein Haftungsrisiko, da Cogitanda von den Risikoträgern weiterhin bevollmächtigt war, Verträge und Schäden zu bearbeiten. Dies geht nun auf die DGC über.

Ansprüche der Makler
Courtagen gehören in die Insolvenzmasse. Die Qualifizierung der Ansprüche der Makler, wie auch aller anderen Gläubiger, erfolge "nach den gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen der Insolvenzordnung", erläutert Cord Schellenberg, der für den Insolvenzverwalter spricht. Grundsätzlich könnten Courtageforderungen, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, zur Insolvenztabelle angemeldet werden, da es sich um Insolvenzforderungen handelt. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens werden diese Forderungen entsprechend der Insolvenzquote bedient. "Forderungen können im nun eröffneten Insolvenzverfahren angemeldet werden", so Schellenberg.

In der Regel liegen die Insolvenzquoten in deutschen Firmen-Insolvenzverfahren nicht über zehn Prozent, häufig sogar darunter. Etwas anderes könne bei entsprechender Regelung für Courtageforderungen gelten, die während des vorläufigen Insolvenzverfahrens entstanden sind. Auch österreichische Makler sind betroffen. Deren Courtageforderungen werden ebenfalls nach deutschem Insolvenzrecht bedient. (dpo)