Keine Sommerpause für die Betriebsrente
Am 14. Juli verabschiedet sich der Bundestag in die parlamentarische Sommerpause. Einen neuen Entwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz II gibt es bisher nicht. Dennoch registriert der Markt zahlreiche Aktivitäten rund um die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Ein paar Schlaglichter.
Die Betriebsrente ist hierzulande selten im Stillstand, obwohl die Marktdurchdringung seit längerem bei rund 51 Prozent Teilnahmequote stagniert. Kollektive Systeme ermöglichen insbesondere lebenslange betriebliche Renten und können zugleich Schwankungen am Kapitalmarkt abfedern, hatten die Pensionsaktuare kürzlich herausgestellt. Reform-Ideen für mehr Betriebsrente steuerte auch die Betriebsrenten-Fachvereinigung Aba bei.
Doch auch ohne gesetzliche Flankierung lebt die deutsche Betriebsrente in diesem Sommer auf. So haben Schauspieler aus den Bereichen Film, Fernsehen und Serie seit dem 1. Juli 2025 erstmals einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Basis ist ein Tarifvertrag zwischen der Allianz Deutscher Produzentinnen und Produzenten, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) sowie dem Bundesverband Schauspiel. Demnach müssen erstmals Produktionsfirmen eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten und sich mit vier Prozent des maßgeblichen monatlichen Bruttoarbeitsentgelts daran beteiligen. Die Schauspieler selbst haben ebenfalls vier Prozent Pflichtanteil zu zahlen.
Erstmals tarifliche Entgeltumwandlung für Schauspieler
Zum Hintergrund: Die betroffenen rund 25.000 Schauspieler werden für ihre Rollenengagements angestellt – allerdings zumeist sehr kurz befristet. Das führt zu Beitragslücken in der gesetzlichen Rentenversicherung, die nun etwas abgemildert werden. Der Anspruch gilt nicht nur bei Produktionen für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder für Netflix, sondern auch bei Privatsendern, anderen Streamingdiensten und für das Kino. Die Tarifparteien wollen eine Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags erwirken, um dessen Geltung auch auf nicht tarifgebundene Filmproduktionsfirmen auszuweiten. Die Entgeltumwandlung wird ausschließlich über die Pensionskasse Rundfunk abgewickelt, die traditionell die bAV freier Mitarbeiter aus Film, Funk und Fernsehen organisiert.
Auch im Markt der Firmenübernahmen bei Betriebsrenten gibt es weiterhin Bewegung. So hat Metzler Pension Management, eine Tochter des Bankhauses B. Metzler, Mitte Juni den Kauf des Nürnberger Pensionsfonds abgeschlossen. Der Pensionsfonds wird künftig als Metzler Mittelstands Pensionsfonds firmieren, auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ausgerichtet und über ein breites Netzwerk von Vertriebspartnern angeboten. Der übertragene Bestand umfasst Kapitalanlagen in Höhe von 315 Millionen Euro, 3.569 Versorgungsverhältnisse sowie rund 700 Trägerunternehmen. Alle bisherigen Leistungsansprüche der Versorgungsberechtigten bleiben voll erhalten.
Größter überbetrieblicher Pensionsfonds Deutschlands
Metzler setzt damit weiter auf Wachstum im Bereich der kapitalunterlegten bAV. Mit nun drei Pensionsfonds festigt das Unternehmen seine Marktposition bei überbetrieblichen Pensionsfonds. Der 2014 gegründete Metzler Pensionsfonds ist auch weiterhin der größte überbetriebliche Pensionsfonds Deutschlands. Die reine Beitragszusage wird über den Metzler Sozialpartner Pensionsfonds umgesetzt, der aktuell für die Sozialpartnermodelle der Energiebranche und der Busfahrer in Baden-Württemberg zuständig ist.
"Unser Fokus liegt darauf, passende Lösungen für den Mittelstand zu schaffen, denn gerade in KMU ist die bAV bislang häufig noch nicht wirklich angekommen oder wird aufgrund der Komplexität und der Risiken kritisch beurteilt", erinnert Christian Remke, Sprecher der Geschäftsführung bei der Metzler Pension Management. Um die Blockade-Haltung aufzuweichen, hatte auch der auf Betriebsrenten fokussierte Eberbacher Kreis spezialisierter Arbeitsrechtler weitgehende rechtliche Korrekturen gefordert.
BVV Pensionsfonds öffnet Sozialpartnermodell für weitere Branchen
Auch beim Sozialpartnermodell (SPM) gibt es Neuigkeiten. Der BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes kündigte Ende Juni an, das von ihm betreute SPM für die privaten Banken ab sofort für weitere Branchen zu öffnen. Erste Nutzer waren zum 1. Januar 2025 rund 4.000 Deutsche-Bank-Beschäftigte in Tochtergesellschaften des ehemaligen Postbank-Konzerns. Jetzt habe man die Voraussetzungen geschaffen, das SPM auch für Unternehmen außerhalb der Banken und der Finanzdienstleistungsbranche zu ermöglichen.
"Dazu wir haben die Satzung des BVV Pensionsfonds erweitert, sodass auch Unternehmen anderer Branchen andocken können", sagte ein BVV-Sprecher auf Nachfrage. Es gebe keine branchenspezifische Einschränkung – man sei für alle interessierten Unternehmen offen, die die tariflichen Voraussetzungen erfüllen. "Interessant sind für uns in der Regel große Kollektive", so der Sprecher weiter. Aktuell liefen Gespräche mit verschiedenen Interessenten, Abschlüsse gebe es noch nicht
Rentnergesellschaft übernimmt Pensionsverpflichtungen für ehemalige VTB Bank
Ebenfalls in Bewegung ist der Teilmarkt zur Ablösung von bAV-Verpflichtungen bei Insolvenz oder Verkauf von Unternehmen. Jüngst hat Vedra Pensions die Pensionsverbindlichkeiten der OWH durch Pension Buyout erworben. Die OWH als Rechtsnachfolger der deutschen Tochter der Moskauer VTB Bank befindet sich in geordneter Abwicklung.
Anfang September 2025 wird Vedra eine zuvor gegründete Rentnergesellschaft übernehmen, auf die die Pensionsverbindlichkeiten von der OWH ausgegliedert wurden. Rentnergesellschaften übernehmen zunehmend Pensionsverpflichtungen in Deutschland und konzentrieren sich auf die langfristige Sicherung, Verwaltung und Erfüllung dieser Verpflichtungen.
Rentner-Studie zeigt Beratungsversagen bei Altersvorsorge
Last but not least: Die neue HDI-Rentner-Studie offenbart, dass allen Vertriebsbemühungen zur Altersversorgung zum Trotz nur 24 Prozent der Rentner ihren Lebensstandard ohne Abstriche halten können – bei Mietern sogar nur 17 Prozent. Lediglich ein Drittel konnte die Miete nach Rentenbeginn problemlos weiterbezahlen, zwölf Prozent mussten deswegen umziehen. Kein Wunder, verlassen sich doch fast zwei Drittel (63 Prozent) ausschließlich auf die gesetzliche Rente als Alterseinkommen – bei Mietern sind es sogar fast drei Viertel (71 Prozent).
Für die Studie hatte das Meinungsforschungsinstitut Yougov Deutschland 1.094 Personen zwischen 63 und 70 Jahren befragt, die sich bereits im Ruhestand befinden. Bereits im Vorjahr war die Umfrage zu ähnlichen Ergebnissen gekommen, auch zur noch schlechteren Versorgung von Frauen gegenüber Männern. Der aktuellen Untersuchung zufolge erhalten die Befragten durchschnittlich zwischen 1.201 und 1.500 Euro Rente und zahlen als Mieter im Schnitt 770 Euro Warmmiete pro Monat.
Länger arbeiten gegen Altersarmut
Als Ausweg haben acht Prozent der Rentner länger gearbeitet als geplant. Weitere 26 Prozent wären ebenfalls dazu bereit gewesen – in erster Linie aus finanziellen Gründen. Doch 40 Prozent derer, die es nicht getan haben, hätten dafür in einem besseren Gesundheitszustand sein müssen.
"Die Zahlen zeigen deutlich, dass private Vorsorge kein optionaler Zusatz, sondern notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Rente ist – ganz besonders für Menschen ohne Eigentum oder familiären Rückhalt", befindet Fabian von Löbbecke, Vorstand der HDI Lebensversicherung. Altersarmut treffe inzwischen die Mitte der Gesellschaft. Daher seien Makler gut beraten, Türen bei weiteren Firmenkunden zu öffnen und damit zur besseren bAV-Verbreitung beizutragen. (dpo)