Landgericht: Beitragsanpassung der DKV unwirksam
Der Streit um Beitragserhöhungen in der PKV geht weiter. Nachdem der BGH schon mehrfach zu Prämienanpassungen geurteilt und unzureichend begründete Erhöhungen gekippt hat, entschied nun das Landgericht Memmingen gegen die DKV.
Erneut hat ein Gericht PKV-Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt. Nachdem kürzlich das Landgericht Frankenthal (externer Link) deshalb gegen die Continentale entschieden hatte, legte nun das Landgericht Memmingen in inhaltlich gleicher Weise nach. Dem Gericht waren die Begründungen nicht plausibel genug. Daher entschied es mit Urteil vom 30. März 2023 (nicht rechtskräftig), dass die DKV Deutsche Krankenversicherung zur Rückzahlung unzulässiger Beitragsanpassungen verpflichtet ist (Az.: 22 O 1149/22 – externer Link). Zugleich muss der Versicherer die finanziellen Vorteile ersetzen, die er durch die unrechtmäßigen Beitragserhöhungen gezogen hat.
"Es lohnt sich, eine Rückforderungsklage einzureichen, da die Begründungsschreiben oftmals unzureichend waren", sagt Rechtsanwalt Alexander Fabritius von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann (AKH-H) in Esslingen, die das Urteil erstritten hat. Diesmal ging es um die Policen der drei mitversicherten Kinder, für die ab 2017 ohne Begründung insgesamt rund 1.300 Euro höhere Beiträge verlangt worden waren. Im Vorjahr war AKH-H zu diesem Thema vor dem Landgericht Verden gegen die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) erfolgreich.
Formale Begründungen reichen nicht aus
Auch diesmal sei die Beitragserhöhung aus formellen Gründen unwirksam gewesen, weil das Begründungsschreiben zur Beitragserhöhung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprach (nach Paragraf 203 VVG; externer Link), so das Memminger Landgericht. Eine bloße, floskelhafte Begründung reiche nicht aus. Vielmehr müsse dem Versicherten konkret mitgeteilt werden, dass ein vorab festgelegter Schwellenwert, der die Beitragserhöhung rechtfertigt, überschritten wurde.
Hintergrund: In der PKV müssen erst einer von zwei Schwellenwerten überschritten werden, ehe die Beiträge erhöht werden dürfen: Die Leistungsausgaben steigen mehr als zehn Prozent gegenüber der Kalkulation oder die statistische Sterblichkeit sinkt über fünf Prozent gegenüber der verwendeten Sterbetafel. Beide Faktoren lösen Beitragssprünge aus und heißen deswegen auch "auslösende Faktoren". Solange diese Faktoren nicht anschlagen, bleibt der Beitrag stabil – oft über Jahre. Ist der Grenzwert erreicht, werden mit der neuen Beitragskalkulation auch Anpassungen aus den Vorjahren nachgeholt.
Bundesgerichtshof hat im Prinzip schon alles gesagt
Oftmals findet sich in Beitragsschreiben nur der bloße Hinweis auf einen allgemeinen Anstieg der medizinischen Kosten. "Dies ist jedoch unwirksam", sagt Fabritius mit Verweis auf einschlägige BGH-Urteile. So muss der Kunde die Beitragsanpassung nachvollziehen können, sagt der BGH in einem Urteil vom 16. Dezember 2020 und hat entschieden, wann die Begründung einer Beitragserhöhung formal falsch und damit unwirksam ist (Az.: IV ZR 314/19 – externer Link).
Grundsätzlich gilt, dass Versicherer Beitragserhöhungen plausibel und ausführlich begründen müssen, entschied der BGH mit Urteil vom 21. Juli 2021 (Az.: IV ZR 191/20 – externer Link) und vom 23. Juni 2021 (Az.: IV ZR 250/20 – externer Link). (dpo)