Die Pleite des Direktversicherers Element hat in der Versicherungsbranche für großes Aufsehen gesorgt. Immerhin ist eine sechsstellige Zahl an Versicherungsnehmern betroffen, sodass auch die Finanzaufsicht Bafin im Hintergrund mit an einer Lösung für das Start-up gearbeitet hat. Ein Problem bei der Abwicklung von Element ist, dass die Gesellschaft als White-Label-Versicherer agierte, der bei den Sach- und Unfall-Policen nur im Hintergrund als Risikoträger tätig war. Den Vertrieb übernahmen Partner, sodass viele Verbraucher gar nicht wussten, dass sie bei Element versichert waren. Die Bafin hat diese Erfahrungen zum Anlass genommen, Verbrauchern in einem Schreiben zu erklären, wie man White-Label-Policen erkennt, und auf deren Tücken hinzuweisen.

Die Behörde führt aus, dass es im Beschwerdefall schwierig sein könne, abzugrenzen, wofür der Vertriebspartner und wofür der Versicherer zuständig ist. "Es ist deshalb sinnvoll, sich immer an beide Vertragspartner zu wenden, also sowohl an den Versicherer als auch an das Partner-Unternehmen", rät die Bafin. Ferner sollten sich die Kunden darüber im Klaren sein, dass bei einem Versicherungsfall alleine der Risikoträger verantwortlich ist – und bei einer Insolvenz der Versicherungsschutz wegfällt. 

Blick in die Unterlagen
Da der Risikoträger und damit der eigentliche Versicherer bei White-Label-Policen im Hintergrund bleibt und Kunden nur mit dem Vertriebspartner kommunizieren, bleibe zur Klärung nur der Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den Versicherungsschein und den Versicherungsantrag. Den Check dieser Unterlagen empfiehlt die Aufsicht insbesondere bei Policen, die Anbieter anhand weniger Angaben der Kundinnen und Kunden tarifieren können und die somit oft online abschließbar sind. Beispiele seien Tierversicherungen, Fahrradversicherungen, Hausratversicherungen und andere freiwillige Sachversicherungen. Seltener finde man eine Pflichtversicherung wie die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unter den White-Label-Produkten, so die Bafin. (jb)