Seit knapp einem Monat müssen Versicherungsvermittler, die Lebenspolicen vertreiben, ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Diese oder grundsätzlich der große Themenkomplex Nachhaltigkeit sind aber nicht zwingend Teil der gesetzlich vorgeschrieben 15 Stunden Weiterbildung, die Vermittler im Jahr absolvieren müssen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Brodesser hervor.

Der parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Sven Giegold, betont in seiner Antwort, dass die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) Vorgaben zu den Inhalten der Sachkundeprüfung macht, aber keine näheren Vorgaben zu den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung. "Deren Inhalt muss den generellen Vorgaben des Paragrafen 7 Absatz 1 Satz 2 VersVermV entsprechen. Inhalt der Weiterbildung können somit auch ohne eine Ergänzung der VersVermV bereits derzeit Themen wie die Ermittlung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden und eine entsprechende Beratung sein", so Giegold. Mit anderen Worten: Die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage kann Teil der Weiterbildung sein, muss es aber nicht. (jb)