Pflege: Wie kommen wir aus der Versorgungs- und Kostenfalle raus?
Am Montag (7.7.) tritt die im Koalitionsvertrag geplante Bund-Länder-Arbeitsgruppe das erste Mal zusammen, um Reformvorschläge für die Pflegeversicherung zu erarbeiten. Sie soll Anreize für private und betriebliche Pflegevorsorge prüfen. Derweil hat der PKV-Verband einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" soll bis Jahresende einen Finanzplan erarbeiten, wie die Pflege bezahlbar und leistungsfähig gehalten werden kann. Ihr gehören neben einigen Bundesressorts auch die für Pflege zuständigen Minister und Senatoren aller Bundesländer sowie die drei kommunalen Spitzenverbände an (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Städte- und Gemeindebund), jedoch keine Vertreter aus der Pflegepraxis und auch keine Vertreter der gesetzlichen Pflegekassen und des PKV-Verbandes. Den Kommissionsmitgliedern fehlt die praktische Erfahrung aus dem Pflegealltag, kritisierte der Arbeitgeberverband Pflege im Vorfeld.
Wohl auch deshalb hat der PKV-Verband Anfang Juli einen Zehn-Punkte-Plan für die Pflegereform vorgelegt und ihn selbst als "generationengerecht, finanzierbar und praxisnah" bezeichnet. Die PKV fordert einen echten Paradigmenwechsel in der Pflegefinanzierung. "Die Umlagefinanzierung darf nicht ausgeweitet, sondern muss sinnvoll ergänzt werden – durch Stärkung der Eigenverantwortung und der generationengerechten privaten und betrieblichen Vorsorge", sagt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. Die private Pflegeversicherung sei Teil der Lösung, denn sie sorge durch Altersrückstellungen für die im Alter steigenden Ausgaben vor. Mit dieser Expertise und dem Zehn-Punkte-Plan (externer Link) biete man der Bundesregierung volle Unterstützung an.
Details zu PKV-Plänen für die Pflegereform
Der Plan sieht unter anderem vor, die Pflegefinanzierung nachhaltig und generationengerecht zu sichern, private Vorsorge gezielt steuerlich zu fördern, Beitragszahler durch Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln zu entlasten, die Dynamik bei den Ausgaben zur vollstationären Pflege zurückzufahren, ein Budget einzuführen, das die Versicherten individuell einsetzen können, stärker auf Prävention zu setzen und die Pflegeberatung mehr auf den individuellen Bedarf abzustimmen.
Unterm Strich will der PKV-Verband einen "Neuen Generationenvertrag für die Pflege" (externer Link). Das Hauptziel sei die dauerhafte Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV), um der Verschuldung zu Lasten der jungen Generation ein Ende zu setzen. Der Beitragssatz könnte sinken, wenn die Leistungsausgaben künftig weniger stark steigen als die Einnahmen – durch Festschreiben der Leistungen des SGB XI auf heutigem Niveau.
Was der nötige Zusatzschutz kosten würde
In der Folge werden die Versicherten für das Pflegerisiko mehr selbst vorsorgen müssen. Ältere werden im Pflegefall auf angespartes Vermögen zurückgreifen müssen. Als soziale Komponente würde die GPV für alle Versicherten ab 61 sowie für bereits Pflegebedürftige einen Anteil der steigenden Pflegekosten übernehmen, schlägt die PKV vor.
Mit einer Pflegezusatzversicherung sei bereits heute die vollständige Absicherung der pflegebedingten Kosten zu moderaten Beiträgen möglich, so der PKV-Verband. Dies belege eine aktuelle Marktanalyse der Ratingagentur Assekurata. Doch für den Versicherungsbeginn mit 55 oder 65 – wenn das Problembewusstsein für den Pflegefall ausgeprägt ist – sind die Beiträge schon fast unbezahlbar und reichen bis knapp 300 Euro monatlich.
Steuerliche Förderung wäre gut für alle
Hintergrund: Die Beiträge steigen im Laufe der Jahre durch die demografische Entwicklung, die wachsende Zahl der Pflegefälle, steigende Lebenserwartung und Zinsänderungen immer weiter und könnten im kritischen Alter Versicherte durchaus überfordern.
Daher empfiehlt die PKV, Aufwendungen zur privaten und betrieblichen Absicherung der Pflegelücke künftig im Steuerrecht als eigenständigen Tatbestand zu berücksichtigen. Etwaige Ansatzpunkte: den Beitrag steuerlich abzugsfähig stellen wie die Beiträge zur Krankenversicherung und zur GPV, als Entgeltumwandlung im Rahmen der bAV den Zusatzbeitrag auch sozialabgabenfrei stellen sowie Vorteile im Rahmen von tarifvertraglichen betrieblichen Pflegeversicherungen (Chemieindustrie) und im Rahmen von freiwilligen Beitragszahlungen des Arbeitgebers für ein betriebliches Pflegemonatsgeld zu gewähren.
Schlechte Geschäftsaussichten bei Pflegezusatzpolicen
Damit ließe sich der Umsatz an privaten Pflegepolicen, der bis heute nicht berauschend ist, sicherlich ankurbeln. Laut dem PKV-Marktausblick PKV 2025 der Ratingagentur Assekurata haben Pflegezusatzpolicen und auch die steuerlich geförderten Zusatzpolicen ("Pflege-Bahr") die schlechtesten Geschäftsaussichten innerhalb der PKV-Branche. "Der Pflegebereich stellt die Branche vor Herausforderungen, sowohl hinsichtlich der Leistungsseite als auch des Vertriebs", betont Alexander Kraus. "Private Vorsorge in der Pflege ist dringend notwendig, eine stärkere Fokussierung auf die betriebliche Vorsorge könnte künftig eine sinnvolle Ergänzung sein", so der Fachkoordinator Krankenversicherung bei Assekurata weiter.
Makler sind unter diesen Vorzeichen gut beraten, sich im Pflege-Zusatzpolicen-Bereich stärker einzubringen. "Ich empfehle bereits Berufsanfängern, sich für den Fall der Pflegebedürftigkeit abzusichern, da die Prämien dann günstiger sind", sagt Silke Karsten, die als Pflegegutachterin beim Medizinischen Dienst Nord und als Versicherungsmaklerin bei den Küstenberatern Finanzen & Versicherungen arbeitet, im aktuellen Heft von FONDS professionell. (dpo)













