PKV: Drastische Beitragserhöhungen auch in Standard- und Basistarif
Nach den kräftigen Erhöhungen in der GKV und in vielen PKV-Vollversicherungstarifen steigen zum 1. Juli auch die Beiträge im Standardtarif und Basistarif für alle Versicherten deutlich. Grund sind stark gestiegene Leistungsausgaben. Die Details.
Der Vollkostentarif für Angestellte der privaten Krankenvollversicherung war Anfang 2024 im Schnitt um knapp 5,3 Prozent gestiegen (2023: 3,5 Prozent), geht aus dem "Rating Private Krankenversicherung" (Nr. 937) des Marktbeobachters Map-Report hervor, das Ende 2024 veröffentlicht wurde und sich auf Bilanzdaten und Servicekennzahlen der Jahre 2019 bis 2023 sowie die Bestandsbeiträge von 2000 bis 2024 konzentriert. Für 2025 erwartete Analyst Reinhard Klages zum Teil zweistellige Beitragssprünge und sollte Recht behalten.
Aber er sieht einen Hoffnungsschimmer: "Eine Stabilisierung der Kapitalmärkte wirkt weiteren Senkungen des Rechnungszinses seit 2024 entgegen, sodass zumindest der beitragstreibende Faktor Zins vorerst entfällt." Die Bilanzen der meisten PKV-Anbieter sind laut Map-Report intakt. Bemerkenswert trotz jahrelanger Niedrigzinsen: Die Altersrückstellungen zur Abmilderung der Beiträge im Alter stiegen 2024 auf 341,7 Milliarden Euro (+4,1 Prozent).
Preisschraube dreht sich weiter
Dennoch stiegen die Beiträge in der PKV-Vollversicherung auch zu Jahresbeginn 2025 rapide an. Nach Angaben des PKV-Verbandes wurden für rund zwei Drittel der knapp neun Millionen Privatversicherten in Deutschland die Beiträge zum 1. Januar um durchschnittlich 18 Prozent erhöht. Zum 1. Juli 2025 müssen nun auch die Beiträge im Standardtarif (externer Link) und Basistarif (externer Link) für alle Versicherten erhöht werden.
Die Beitragserhöhung betrifft alle im Standardtarif Versicherten – Männer, Frauen und Kinder, sowohl für den Tarif mit Beihilfeanspruch (STB) als auch ohne Beihilfeanspruch (STN). Der durchschnittliche Monatsbeitrag für die rund 53.900 Versicherten (entspricht 0,6 Prozent aller PKV-Vollversicherten) steigt auf rund 500 Euro (2024: 400 Euro). In den Bereichen, in denen dies die erste Anpassung nach sechs Jahren Beitragsstabilität ist, haben sich die gestiegenen Leistungsausgaben dementsprechend länger "aufgestaut", sodass die Erhöhung nun besonders stark ausfällt, insbesondere im STB für Kinder und Jugendliche.
Wie der Beitrag berechnet wird
Der Beitrag im Standardtarif, einem brancheneinheitlichen Tarif, berechnet sich nach gesetzlich festgeschriebenen versicherungsmathematischen Regeln. Sie sind in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung vorgeschrieben. Demnach darf der Beitrag nur dann neu berechnet werden, wenn mindestens einer von zwei Indikatoren dies anzeigt:
- Die Leistungsausgaben weichen von der bisherigen Beitragskalkulation ab.
- Die allgemeine Lebenserwartung unterscheidet sich von der bisher angenommenen Kalkulation.
Weicht einer dieser beiden Indikatoren um mindestens 5,0 Prozent ab, dürfen und müssen die Beiträge neu berechnet werden. Dabei muss eine vollständige Neukalkulation erfolgen. Diese Situation ist jetzt im Standardtarif für alle Versichertengruppen eingetreten, insbesondere durch stark gestiegene Kosten für Arzneimittel, ambulante Leistungen und vor allem Krankenhauskosten.
Standardtarif weiter Flaggschiff für Problemfälle unter Älteren
Trotzdem sei der Standardtarif auch weiterhin eine gute Möglichkeit, um die Beiträge im Vergleich zu den vorherigen Tarifen der betroffenen PKV-Vollversicherten deutlich zu senken, meint der PKV-Verband. Das gelte insbesondere für langjährig PKV-Versicherte. Bei denen zahle sich aus, dass sie über einen langen Zeitraum Alterungsrückstellungen gebildet haben, die auf den Beitrag im Standardtarif angerechnet würden.
"Selbst wenn die Versicherten im Standardtarif in eine finanzielle Hilfebedürftigkeit geraten, können sie in ihrem Tarif bleiben“, erklärt PKV-Verbands-Pressesprecher Dominik Heck. Denn bei Bezug von Sozialhilfe erkenne der Sozialhilfeträger den vollen Beitrag für die Absicherung im Standardtarif bei Ermittlung von Hilfebedürftigkeit und Regelbedarf als angemessen an. Dadurch könnten Standardtarif-Versicherte bei Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII (Sozialhilfe) in ihrem Tarif bleiben.
Basistarif als Alternative für Problemfälle unter ab 2009 versicherten PKV-Kunden
Leider habe der Gesetzgeber den Standardtarif für alle geschlossen, die sich erst ab 2009 privat versichert haben, bedauert der PKV-Verband. Für diese Gruppe sei gegebenenfalls der erwähnte Basistarif eine Alternative, ebenfalls ein brancheneinheitlicher Tarif, dessen Leistungen sich an der GKV orientieren.
Dessen Beitrag sei auf den Höchstbeitrag in der GKV zuzüglich durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen begrenzt (2025: 942,64 Euro). Sind Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts oder würden dies durch Zahlung des Versicherungsbeitrags, reduziert sich im Basistarif der Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags (2025: 471,32 Euro). Besteht trotz der Beitragshalbierung weiterhin Hilfebedürftigkeit, zahlt der zuständige Träger einen so hohen Beitragszuschuss, dass Hilfebedürftigkeit vermieden wird (gegebenenfalls zahlt das Amt auch den gesamten hälftigen Beitrag).
Beitragsanpassung im Basistarif
Auch im Basistarif ist zum 1. Juli 2025 aus den genannten Gründen eine Beitragsanpassung notwendig. Sie betrifft alle Versicherten, wirkt sich jedoch nur bei einem Teil von ihnen auf den Zahlbeitrag aus. Beim Großteil wird der Beitrag bereits auf den Höchstbeitrag im Basistarif gekappt oder wegen Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts auf den halben Höchstbeitrag reduziert. "Entsprechend macht sich die Anpassung nur bei etwa 20 Prozent der Versicherten bemerkbar", schätzt Heck. Die Anpassung erfolge in vergleichbarer Größenordnung wie im Standardtarif oder falle etwas moderater aus.
Die PKV setzt sich für eine Reform des Standardtarifs ein, um häufigere, aber dafür kleinere Anpassungen zu ermöglichen, die den Versicherten eine bessere finanzielle Planungssicherheit bieten. "Trotz der Unterstützung durch Verbraucherschützer hat die SPD seit Jahren die notwendige Gesetzesänderung blockiert", so Heck.
Premium Circle Deutschland, ein Beratungsunternehmen für die Gesundheits- und Versicherungswirtschaft, hatte kürzlich auch die Leistungsqualität in der PKV-Vollversicherung kritisiert. Selbst unter den jeweiligen PKV-Top-Tarifen gebe es ein immenses Leistungsgefälle mit teilweise existenziellen Leistungslücken. Darüber hinaus habe bis heute kein einziger PKV-Tarif als Basis die GKV-Leistungen (nach SGB V), vor allem nicht der PKV-Basistarif. (dpo)














