Zu teuer, zu geringe Rendite unterm Strich: Die Finanzaufsicht Bafin hat seit Jahren ein Auge auf die Kosten von kapitalbildenden Lebensversicherungen und speziell Fondspolicen. Pläne für einen Provisionsdeckel verschwanden aus politischen Gründen in der Schublade. Ende 2022 hat die Aufsicht aber den lange erwarteten Entwurf eines "Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten" veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Die Konsultationsfrist endet am 15. Januar – vor Ende der Frist hat die Aufsicht in einem Beitrag im hauseigenen "Bafin-Journal" ihre Ziele bezüglich der Kosten von Lebenspolicen und ihre Forderungen an die Branche in vier Thesen zusammengefasst.

Der Kernpunkt für die Bafin ist, dass Kunden eine angemessene Rendite für ihr eingesetztes Kapital erhalten. "Damit ist eine Rendite nach Kosten gemeint, die oberhalb einer begründeten Inflationserwartung liegt", schreibt Kaj Hanefeld, Fachreferent in der Versicherungsaufsicht der Bafin, in dem Beitrag. Daher, These oder besser Forderung Nummer zwei der Bafin, dürfen die Kosten nicht zu hoch sein: "Je höher die Kosten des Produkts sind, desto schwieriger wird es, eine solche reale Rendite zu erreichen. Für diese Prognose sind die Effektivkosten anzusetzen, die die Minderung der jährlichen Rendite durch Kosten anzeigen." 

Großes Problem: Stornos
Hinsichtlich dieser Effektivkosten müssen die Anbieter auch vorzeitige Stornierungen von Verträgen im Blick haben – diesem Punkt widmet die Aufsicht viel Raum. Das sattsam bekannte Problem ist, dass die Lebensversicherer Vertriebspartnern bereits mit Zustandekommen des Vertrags eine Abschlussprovision in Höhe eines Anteils an der Beitragssumme der Versicherung zahlen – und zwar unabhängig davon, dass diese Beitragssumme durch den Kunden noch gar nicht vollständig gezahlt worden ist. Diese Provisionen holen sich die Versicherer in den ersten fünf Laufzeitjahren wieder zurück. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, belasten diese Provisionen den Kunden natürlich sehr stark, an eine positive Rendite ist nicht zu denken.

Hanefeld betont zwar, dass die Behörde nicht plant, die geltenden Regeln aus Paragraf 169 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz zur Finanzierung der Vertriebskosten zu ändern und zu verschärfen. Aber, und das ist These drei, sie fordert die Versicherer auf, die Kostenbelastungen eines Produkts auch im Zeitverlauf zu prüfen. "Vielmehr ist es begrüßenswert, wenn die Unternehmen und ihre Vertriebspartner Vergütungsmodelle finden, die eine möglichst geringe und gleichförmige Kostenbelastung der Produkte im Zeitverlauf zulassen."

Bafin fordert Stopp der Kickbacks von Asset Managern 
Abschließend, These vier, stellt der Bafin-Referent klar, dass die Aufsicht Kickbackzahlungen von Fondsgesellschaften an Vermittler von Fondspolicen für "fragwürdig" hält – und natürlich implizit fordert, dass diese Praxis abgeschafft wird. "Solche Rückvergütungen machen nach Kenntnis der Bafin bis zu ein Prozent des Fondsvermögens jährlich aus. Das sind zusätzliche Kosten, bei denen ein korrespondierender Kundennutzen fraglich ist. Solche Rückvergütungen der Fondsgesellschaften direkt an die Vertriebspartner werden zusätzlich zur Vergütung der Versicherungsunternehmen gezahlt. Sie sind tendenziell kostentreibend und können im Einzelfall Fehlanreize setzen", so Hanefeld.

Laut Bericht eines Branchenmagazins, das sich auf die Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bezieht, hat die Bafin auch schon fünf Versicherer identifiziert, die sie wegen der hohen Effektivkosten ihrer Lebensversicherungen genauer prüfen wird. Die Namen der Gesellschaften nennt die Regierung in ihrer Antwort auf die Anfrage aber nicht. (jb)