So wirkt sich der neue Höchstrechnungszins auf Fondspolicen aus
Ab 2025 gilt für Lebensversicherungen ein neuer Höchstrechnungszins. Die Erhöhung kommt nicht nur Inhabern von Klassikprodukten zugute, auch Besitzer von Fondspolicen profitieren davon. FONDS professionell ONLINE erklärt die Gründe.
Ab dem kommenden Jahr gilt ein Höchstrechnungszins für Lebenspolicen von 1,0 Prozent. Der aktuell geltende mickrige Zins von 0,25 Prozent, den Versicherer über die Laufzeit eines Vertrags garantieren dürfen, ist damit passé. Damit winken ab kommendem Jahr höhere Zinsen für Klassik- und Neue-Klassik-Policen, auch Riester-Produkte sind wieder darstellbar, was Anbieter sogar machen. Besitzer von Fondspolicen könnten das achselzuckend zur Kenntnis nehmen: Ihr Geld fließt in Fonds, nicht in das Sicherungsvermögen der Versicherer – zumindest wenn sie keine Garantieoption gewählt haben. Doch damit liegen sie falsch, denn in der Rentenphase sind sie sehr wohl davon betroffen.
Hierzu muss man sich in Erinnerung rufen, dass die Anbieter von Fondspolicen das mit den Fonds erwirtschaftete Kapital vor Beginn der Auszahlphase in ihren Deckungsstock transferieren und dort verzinsen. Da sie bei Vertragsbeginn nicht sagen können, wie sich die gewählten Fonds entwickeln, können sie keine feste Verzinsung garantieren. Stattdessen sichern sie einen Rentenfaktor zu. Dieser ist eine Umwandlungsquote und gibt an, wie viele Euro Monatsrente ein Versicherter in der Auszahlungsphase für 10.000 Euro Fondsguthaben erhält. Beläuft sich der Rentenfaktor etwa auf 32 Euro und die Ablaufleistung auf 100.000 Euro, erhält der Ruheständler monatlich eine Summe von 320 Euro vor Steuern.
Rentenfaktor hängt am Rechnungszins
Die Höhe des Rentenfaktors ist insbesondere vom Höchstrechnungszins abhängig. "Die Versicherer berechnen dafür den Barwert der künftigen Rente, also welchen Wert alle in Zukunft zu erwartenden Rentenzahlungen heute zusammen haben. Seine Höhe sinkt, wenn der verwendete Zins steigt", erklärt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei der Kölner Ratingagentur Assekurata. Zur Veranschaulichung: Der Barwert eines Betrags von 1.000 Euro, der in einem Jahr fließt, beträgt bei 0,25 Prozent Zins 997,50 Euro. Rechnet man mit einem Prozent Zins, liegt der Barwert bei 990,10.
"Bei 30 Jahren Laufzeit kommen 30 Werte zusammen, die mittels einer Formel unter Berücksichtigung der Lebenserwartung der Kunden und einem Aufschlag für die eigenen Kosten zum sogenannten Rentenbarwert aufaddiert werden, der dann in den eigentlichen Rentenfaktor umgerechnet wird", so Heermann weiter. Das mathematische Resultat all dieser Berechnungen in Kürze: Steigt der Rechnungszins, sinkt der Rentenbarwert, während der Rentenfaktor steigt – Versicherungsnehmer bekommen mehr Rente!
Zwei Rentenfaktoren
Hier muss man aber berücksichtigen, dass Versicherer zwei Rentenfaktoren berechnen: Einen aktuellen am Beginn der Auszahlungsphase und einen garantierten bei Vertragsbeginn, wobei die Versicherer bei Letzterem einen Sicherheitsabschlag auf den aktuellen Faktor vornehmen. Die Gesellschaften ziehen dafür nicht den Höchstrechnungszins heran, sondern einen kleineren Wert. "Bei Rentenbeginn machen die Versicherer aber eine 'Günstigerprüfung', ob der aktuelle Rentenfaktor höher ist, und gewähren dann den besseren Faktor", betont Sigurd Löwe, Bereichsleiter Produktmathematik bei der Alten Leipziger Leben.
Wie sich die garantierten Rentenfaktoren entwickeln werden, ist noch unklar. Eine Umfrage der Redaktion unter den zehn größten Fondspolicenanbietern ergab lediglich, dass sie alle höhere Faktoren gewähren werden – sie rechnen noch, so ihr Feedback. Eine Gesellschaft hält aber "deutlich mehr als zehn Prozent für realistisch", zwei andere zwölf bis 15 Prozent. "Wir schätzen, dass der garantierte Faktor im Branchenschnitt um sechs bis acht Prozent steigen wird", so Assekurata-Experte Heermann. (jb)
Weitere Infos zu den Auswirkungen des höheren Rechnungszinses auf Hybridprodukte finden Sie in dem Artikel "Auf zu neuen Höhen" in der aktuellen Ausgabe (3/2024) von FONDS professionell, der auch hier im E-Magazin verfügbar ist (Anmeldung erforderlich).