Das BRSG 2.0 wirkt: Erstmals schließen sich zum 1. Juli 2026 zwei nicht-tarifgebundene Unternehmen einem Sozialpartnermodell (SPM) an: Die AWO Care gGmbH in Würzburg nimmt auf den bestehenden Tarifvertrag zur AWO-Rente Bezug und die Pittler Pro Region Berufsausbildung GmbH im Rhein-Main-Gebiet auf den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) der Bodenverkehrsdienste, die einen inzwischen für allgemeinverbindlich erklärten bAV-Tarifvertrag besitzen.

Mehr als 700 bisher unversorgte Beschäftigte erhalten damit erstmals Zugang zur bAV über den Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF) als Versorgungsträger. Möglich macht dies eine Gesetzesänderung im BRSG 2.0, das seit 22. Januar 2026 in Kraft ist. Danach ist nun auch das Andocken nicht-tarifgebundener Arbeitgeber gesetzlich unter bestimmten Bedingungen möglich (nach Paragraf 24 BetrAVG). Andocken kann, wer in den Zuständigkeitsbereich der abschließenden Gewerkschaft fällt, sofern beide Sozialpartner zustimmen.

Nun auch Nicht-Tarifgebundene als Andocker
Gerade der Mittelstand ist aus verschiedenen Gründen stark nicht-tarifgebunden geprägt und beschäftigt viele bisher unversorgte Arbeitnehmer, die mit dem BRSG 2.0 nun die Chance auf bAV erhalten. Mit dem Andocken beweisen die Beteiligten, dass das Modell skalierbar ist. Für bisher unter- und unversorgte Beschäftigte im Mittelstand bedeutet das einen realen Zugang zur bAV, der zuvor so kaum möglich war, betont man bei Metzler. "Dies ist ein starkes Signal für den Markt", sagt Christian Pauly, Generalbevollmächtigter des MSPF. "Damit wird auch die Tarifbindung gestärkt, da auf bestehende bAV-Tarifverträge Bezug genommen wird", ergänzt Judith Kerschbaumer, verantwortliche Vertreterin von Verdi im Sozialpartnerbeirat von MSPF.

"Das ist ein echter Aufbruchsmoment für die Mitarbeiter unserer Tochter AWO Care, da nun kurzfristig auch allen bisher Unversorgten eine zukunftsfähige bAV ermöglicht wird", erklärt Dominik Roth, Personalleiter der AWO BV Unterfranken. "Nachdem die bisher bekannten bAV-Modelle für KMU an ihre Grenzen stießen, können wir als nicht-tarifgebundenes Unternehmen mit dem Andocken sehr pragmatisch ein erprobtes bAV-Modell nutzen", ergänzt Thomas Keil, Geschäftsführer von Pittler Pro Region Berufsausbildung.

AWO-Tochter dockt bei Mutter an, die schon beim Energie-SPM angedockt war
Arbeitnehmer der Mutterfirma AWO BV Unterfranken erhalten bereits seit 1. Januar 2026 eine bAV in Form der reinen Beitragszusage (rBZ), also ohne Garantien bei der Kapitalanlage, im Rahmen des SPM. Die neue Betriebsrente wurde arbeitgeberfinanziert eingerichtet: Die AWO Unterfranken zahlt einen Arbeitgebergrundbeitrag von 2,8 Prozent des monatlichen Brutto-Tabellenentgelts in die bAV für jeden Beschäftigten.

Darüber hinaus steht es den Arbeitnehmern frei, zusätzlich in Form der Entgeltumwandlung in die rBZ einzuzahlen. Sie können freiwillig 1,4 Prozent oder 2,8 Prozent des monatlichen Brutto-Tabellenentgelts einzahlen. Dann zahlt die AWO Unterfranken auf den umgewandelten Beitrag zusätzlich noch 15 Prozent pauschalen Arbeitgeberzuschuss.

Metzler Sozialpartner Pensionsfonds mit Skalierungspotenzial
Darüber hinaus leistet der Arbeitgeber noch 4,0 Prozent Sicherungsbeitrag sowie einen Kostenbeitrag in Höhe von 3,0 Prozent auf alle eingezahlten Beiträge. Letzteres deswegen, weil kein neues SPM gegründet wurde, sondern der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF) als durchführende Einrichtung ausgewählt wurde und an das im "Pensionsplan Metzler rBZ1" bereits bestehende Energie-SPM angedockt wird. Dort waren zuvor schon die Bodenverkehrsdienste und auch die privaten Omnibusunternehmen Baden-Württembergs angedockt. Zur Erinnerung: Das Bankhaus Metzler hatte mit seinem Sozialpartner-Pensionsfonds schon zum 1. Januar 2023 die Durchführung des Energie-SPM übernommen.

Nach dem Ansatz des MSPF werden sämtliche inhaltsgleichen Tarifverträge zur rBZ unterhalb des bestehenden Pensionsplans (Metzler rBZ1) gebündelt. Darauf aufbauend können die Sozialpartner mit ihrem eigenen Andock-Tarifvertrag zur rBZ und mit eigener Beitragslogik beitreten – lediglich die Komponenten Sicherungs- und Kostenbeitrag seien bei allen bereits integrierten Tarifverträgen identisch. Damit wachsen die abgesicherten Kollektive, die Skalierbarkeit des Energie-SPM wird weiter verbessert. (dpo)