"Versicherungsvermittlung vom Image des Vertriebs entfernen"
Hans-Georg Jenssen, der geschäftsführende Vorstand des Maklerverbands BDVM, im Interview mit FONDS professionell über die Frage, wie sich das Ansehen seines Berufsstands heben ließe.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) plädiert dafür, dass Makler künftig eine höhere Qualifikation nachweisen müssen als bisher. "Das Berufsbild würde sicherlich gestärkt werden, wenn die Eingangsvoraussetzungen deutlich erhöht würden", sagt Hans-Georg Jenssen, der die Geschäfte des BDVM seit mehr als 20 Jahren führt, im Interview mit FONDS professionell, das in voller Länge in Ausgabe 3/2022 erschienen ist.
Für die BDVM-Mitglieder wäre dies Jenssen zufolge kein Problem. "Ein Abschluss als 'Versicherungsfachmann' reicht nicht, wir setzen den 'Versicherungskaufmann' voraus", sagt er. Eine höhere Mindestqualifikation würde auch bei der Nachwuchsgewinnung helfen, argumentiert der BDVM-Chef. "Wir propagieren insbesondere die Ausbildung zum noch höherwertigen 'Versicherungsfachwirt'." Die Gewinnung qualifizierten Personals sei in einer alternden Gesellschaft zur "Schlüsselfrage für das Wachstum und den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mitglieder" geworden.
"Auch für junge Menschen attraktiv"
Der Maklerlobbyist, der sich Ende dieses Jahres in den Ruhestand verabschieden wird und von Bernhard Gause abgelöst werden soll, hat weitere Ideen, wie sich das Berufsbild des Maklers stärken ließe. "Im Kern wird es darum gehen, die Versicherungsvermittlung vom Image des Vertriebs zu entfernen und mehr darauf hinzuarbeiten, dass Makler eine Art Risikomanager sind", sagt Jenssen. "Ein solches Berufsbild ist dann auch für junge Menschen attraktiv." (dpo/bm)
Das vollständige Interview mit Hans-Georg Jenssen ist in FONDS professionell 3/2022 ab Seite 238 erschienen. Dort äußert sich der BDVM-Chef auch zu den aktuellen Herausforderungen für die Mitgliedsunternehmen, den "Code of Conduct" seines Verbands, die Regulierung und die Frage, was ein Wechsel von Courtagen zu Honoraren bedeuten würde. Angemeldete Nutzer können den Beitrag auch hier im E-Magazin lesen.
Kommentare
Träume sind leider auch Schäume! sicherlich würde eine höhere Qualifikation guttun. Aber letztlich scheitert dies Verfassungs- und Bundesrechtlichen vorgaben in Bezug auf die bisherige Rechtsprechung. Diese sieht eine Einzelberatung und nicht nach Schema 08/15 vor. Denn für Mangel oder gar nicht vorhanden haftet der Makler mit seine VSH und Privatvermögen vollumfänglich. Richtig wäre eine höherwertige Aus, und Fort- und Weiterbildung. diese kann sich aber nur hauptsächlich an Urteilen EUGH, Verfassungs-, BGH und den nachgeordneten Gerichten richten. Weil diese letztendlich für den Einzelexistenz eines Vermittlers entscheiden sind! Denn kein Vermittler darf einen Bankrott eingehen und weiterarbeiten. Ich selber habe meinen Betriebswirt gemacht (Master of..), was im Regelfall weit über den Durchschnittniveau der Vermittler geht. Denn eine regelkonforme Ausbildung versagt dann, wenn ein EUGH und Bundesgericht seine Meinung ändert. Dann wären nämliche alle falsch ausgebildet, wer will da die Haftung übernehmen ? Wenn deswegen ein Berufsverbot hundert oder gar tausendfach eintritt?
Bruno1968 am 26.10.22 um 13:51