Warum auch Marktstandards die BU-Auswahl erleichtern
Die Bemühungen um Transparenz in den Bedingungen der BU-Versicherung fruchten zunehmend, zeigt eine Untersuchung zu den Marktstandards, die sich jedoch bewusst nicht als Rating versteht. Die aktuellen Ergebnisse der BU-Marktbewertung.
Vermutlich aufgrund des gestiegenen Rechnungszinses zu Jahresbeginn halten sich signifikante Veränderungen in den BU-Bedingungen in Grenzen, hat das Kölner Institut für Finanzmarkt-Analyse (Infinma) kürzlich seine neueste Analyse der Marktstandards in der BU-Versicherung kommentiert. "Die Versicherer haben viel am Pricing gearbeitet und vor allem die ohnehin schon komplexen Regelungen zur Nachversicherung weiter ausgebaut", sagt Infinma-Geschäftsführer Jörg Schulz.
Marktstandards geben sowohl Vermittlern als auch den Versicherern wichtige Informationen über die üblichen und verbreiteten Regelungen in den Bedingungen. Dabei wertet Infinma zu den wichtigsten Kriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer "marktüblichen Durchschnittsregelung", erklärt Schulz.
Die aktuellen Marktstandards im Detail
Die wichtigsten üblichen Standards in den Bedingungen werden von Infinma schon seit 2011 regelmäßig analysiert. Dazu werten die Analysten aktuell 18 für eine BU-Versicherung besonders wichtige Kriterien aus den Bedingungen aus. Diese Kriterien sind seit Längerem:
- Prognose
- Rückwirkende Leistung
- Abstrakte Verweisung
- Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern
- Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben
- Kostenbegrenzung bei Umorganisation
- Berufswechselprüfung
- Leistungsbeginn
- Meldefristen
- Erhöhungsoption ohne Anlass
- Beitragsstundung
- Befristete Anerkenntnisse
- Meldepflicht Minderung BU
- Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit
- Nachprüfung
- Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
- Ausscheiden aus dem Beruf
- Option auf selbständige Anschluss-Pflegerente
Das Besondere: Aus diesen Merkmalen wird kein Rating erstellt, "da wir auf dem Standpunkt stehen, dass sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander 'aufrechnen' lassen", heißt es bei Infinma. Deshalb werde auch keine Bewertung in Form von Punkten vorgenommen. Stattdessen werde für die einzelnen Kriterien dargelegt, ob der Anbieter eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als die meist verwendete ist. Die einzelnen Bedingungswerke würden daran gemessen, was aktuell am Markt üblich ist.
Marktstandard als Branchendurchschnittswert
"Aus knapp 400 Produkten werden für jedes einzelne Kriterium die Ausprägungen ermittelt, die am Markt anzutreffen sind", erklärt Infinma-Geschäftsführer Marc Glissmann. Diejenige Ausprägung, die von der Mehrheit der Produkte in den Bedingungen verwendet wird, definiere den Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes, so Glissmann weiter. Das Institut zeichnet dabei regelmäßig die Produkte aus (Zertifikat), die in allen getesteten Kriterien den Marktstandard mindestens erfüllen oder übertreffen.
Von aktuell 385 untersuchten BU-Tarifen (2024: 415) bescheinigt Infinma immerhin 268 den Marktstandard (2024: 257). Während im Vorjahr noch knapp 40 Prozent der Tarife die Mindeststandards verfehlten (158), reduziert sich diese Quote 2025 auf gut 30 Prozent (117), rechnet Infinma vor. Von 68 untersuchten Versicherern (2024: 72) wurden mehr Tarife als bisher mit einem Zertifikat bedacht. Grund: Erstmals wird danach differenziert, in wie vielen Kriterien der Marktstandard übertroffen wurde. Für den "Gold"-Standard muss ein BU-Produkt in den 18 Kriterien mindestens zehn Mal den Branchendurchschnittswert überbieten. In der Kategorie "Silber" sind mindestens sechs Regelungen, in der Kategorie "Bronze" ist mindestens eine Regelung mit positiver Abweichung erforderlich – siehe folgende Grafik.

Quelle: Infinma, Stand 07/25
Chancen und Risiken beim Marktstandard-Modell
Das Marktstandard-Modell ist nicht unumstritten, weil unklar bleibt, ob es sich bei den Marktstandards um eine für den Versicherten günstige Formulierung handelt. "Wir treffen an keiner Stelle Aussagen über die mit den Marktstandards verbundene Qualität der jeweiligen Regelungen", hatte Schulz schon vor längerer Zeit erklärt.
Etwaige ungünstige Formulierungen könne jeder Makler anhand der Veröffentlichungen auf der Infinma-Homepage sehr leicht erkennen und dann selbst im Sinne des Kunden entscheiden. Generell seien Makler jedoch von der Methodik angetan, weil sie kurz und bündig wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen liefert.
Ausblick und kritische Würdigung bei Verweisungsverzicht
"Im nächsten Jahr dürfte es mindestens bei der Beitragsstundung während der Leistungsprüfung eine Änderung des Marktstandards geben", blickt Glissmann voraus. So verzichteten schon jetzt immer mehr Anbieter ausdrücklich auf die Berechnung von Stundungszinsen bei der ratierlichen Rückzahlung gestundeter Prämien.
Infinma setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Versicherer auch den Verzicht auf eine bestimmte Regelung explizit in die Bedingungen aufnehmen, etwa den Verzicht auf Meldefristen. "Das ist für die Kunden sehr viel verständlicher als der implizite Verzicht durch Weglassen einer gegenteiligen Regelung", so Glissmann weiter.
"Im Hinblick auf den von einigen Anbietern eingeführten vollständigen Verzicht auf die abstrakte und konkrete Verweisung in der Erst- und Nachprüfung haben die Gesellschaften, die hier die Vorreiterrolle gespielt haben, immer noch die Nase vorn", beobachtet Schulz. Nachahmer habe es bisher so gut wie keine gegeben. (dpo)
Die Methodik der BU-Marktstandards (externer Link) ist auf der Infinma-Website ebenso veröffentlicht wie eine Übersicht aller zertifizierten Versicherer, die mindestens mit einem Tarif den Marktstandard übertroffen haben (externer Link).















