Wohlverhaltenspflichten: Bafin zeigt Versicherungschefs "gelbe Karte"
Die Finanzaufsicht schaut Anbietern von kapitalbildenden Lebensversicherungen seit einiger Zeit genau auf die Finger, damit die Kosten der Produkte nicht zu hoch sind. Einige Manager wurden verwarnt. Die Maßnahmen der Bafin greifen offenbar.
Die Finanzaufsicht Bafin kann im Rahmen der "Wohlverhaltensaufsicht" Erfolge bei ihren Anstrengungen melden, dass Anbieter von kapitalbildenden Lebensversicherungen Produkte mit ausreichenden Kundennutzen konzipieren – die die Rendite der Kunden nicht mit zu hohen Effektivkosten verhageln.
"Unsere aktuelle Abfrage bei Anbietern von Versicherungsanlageprodukten hat ein sehr erfreuliches Ergebnis gezeigt: Bei fondsgebundenen Produkten gegen laufenden Beitrag gab es eine signifikante Verbesserung bei den Effektivkosten", sagte Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bafin, auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht, die am Mittwoch (29.10.) in Bonn stattfand.
Versicherer setzen auf kostengünstigere Fonds
"Vor allem beim teuersten Viertel und im Median des Marktes. Teilweise sanken die Effektivkosten um mehr als 40 Basispunkte im Vergleich zum Jahr 2021. Wahrscheinlich hat unsere Aufsicht dazu beigetragen, dass Unternehmen mittlerweile Produkte mit preiswerteren Fonds vertreiben", so Wiens weiter.
So hat die Bafin etwa Produkte vom Markt genommen, die keinen ausreichenden Kundennutzen hinsichtlich der Rendite generierten. In anderen Fällen bekamen Kunden rückwirkende Kompensationszahlungen. Und schließlich hat die Behörde auch mehrere Leiter von nicht namentlich genannten Lebensversicherungsgesellschaften verwarnt und ihnen die "gelbe Karte" gezeigt, dass sie bestimmte Missstände bei Produkten abstellen sollen. Das berichtete Wiens im Rahmen eines anschließenden Pressegesprächs. Zudem würden Gesellschaften, deren Vermittler zusätzliche Vergütungen direkt von Asset Managern erhalten, diese Praxis vermehrt unter die Lupe nehmen.
Höhere Zahlungen in der Rentenphase
In ihrer Rede kündigte die oberste Versicherungsaufseherin weiter an, dass die Bafin künftig noch stärker darauf achten werde, welchen Nutzen Lebensversicherungen den Kundinnen und Kunden in der Zeit des Rentenbezugs bringen. Anlass sei eine Erhebung, wie hoch die Überschussbeteiligung im Rentenbezug bei den im Jahr 2024 verkauften Produkten ist – und welchen Anteil die Risikoüberschüsse ausmachten.
"Das Ergebnis hat uns nicht gefallen: Mehr als die Hälfte der Lebensversicherer hat derzeit auch bei neueren, auskömmlich kalkulierten Produkten keine Risikoüberschussbeteiligung deklariert", kritisiert Wiens und stellt klar: "Hohe Sicherheitsmargen dürfen nicht einseitig zu Lasten der Versicherungsnehmer gehen. Die Versicherer müssen daher mindestens 90 Prozent der Risikoüberschüsse, die durch Sicherheitsmargen entstehen, für die Überschussbeteiligung verwenden." (jb)















