Zoff um Beratung zu Altersvorsorgedepot: BVK kritisiert GDV
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich in einer Mitteilung irritiert über den Vorstoß von Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, dass Versicherer bei dem geplanten Standarddepot für die Altersvorsorge nicht beraten sollen.
Die erneut vorgetragene Forderung von Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass Versicherer bei sogenannten Altersvorsorge-Standardprodukten künftig von der gesetzlichen Beratungspflicht ausgenommen werden, hat den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf den Plan gerufen. Der BVK übt in einer Pressemitteilung harsche Kritik an dem Vorstoß.
Hintergrund der Forderung Asmussens ist, dass Versicherer gemäß Paragraf 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) immer beraten müssen, während beim neuen Standarddepot die Beratungspflicht für Lösungen, die keinen Versicherungsmantel haben, entfallen und das Produkt "Execution Only" vertrieben werden kann, etwa über eine digitale Strecke.
"Frontalangriff auf Versicherungsvermittler"
"Was der GDV als Wettbewerbsgleichheit verkauft, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf Verbraucherschutz, Beratungsqualität und den gesamten Berufsstand der Versicherungsvermittler", erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Die Beratungspflicht sei keineswegs ein bürokratisches Hindernis, sondern ein wesentliches Schutzinstrument – gerade bei langfristigen und existenziellen Finanzentscheidungen wie der Altersvorsorge.
Wenn der GDV Wettbewerbsnachteile gegenüber Neobrokern beklage, hätte er sich nach Auffassung des BVK für eine Ausweitung der Beratungspflichten bei Standardprodukten im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums einsetzen sollen. "Stattdessen wird ein zentrales Qualitätsmerkmal der Branche leichtfertig zur Disposition gestellt", so Heinz.
Der Vermittlerverband betont weiter, dass der GDV in dieser Frage keineswegs ein neutraler Interessenvertreter sei. Wer Beratung als Wettbewerbsnachteil darstelle, offenbare ein problematisches Verständnis von Verantwortung gegenüber Kunden und Gesellschaft. Während Vermittler strengen gesetzlichen Beratungs-, Dokumentations- und Haftungspflichten unterliegen und sich regelmäßig fortbilden müssen, sollen Versicherer nach Vorstellung des GDV künftig Produkte ohne Beratungspflicht vertreiben dürfen. Dies wäre laut BVK ein klarer Bruch mit dem Prinzip von Fairness und Gleichbehandlung im Versicherungsmarkt. (fp)















