FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2019

Es ist nicht ganz so einfach. Aus deutscher Sicht wird der Markt zum einen mehr Zeit brauchen, um die Taxonomie zu verstehen. Zum anderen wurde angemahnt, die Verfüg- barkeit von Unternehmensdaten sei noch nicht weit genug gediehen. Das ist sicher ein sinn- voller Hinweis, nur rechtfertigt er aus meiner Sicht keine Verschiebung um fast drei Jahre. An den Kapitalmärkten wird ständig und seit jeher mit unvollkommenen Informationen gearbeitet. Die Vorstellung, dass wir auf einen perfekten Informationsstand warten sollen, ist deshalb kaum der richtige Ansatz. Sehr viel substanzieller als die zeitliche Frage sind meiner Ansicht nach die Diskussionen über bestimmte Technologien zur Energiegewin- nung wie Kernkraft und Gasenergie und ob diese in die Taxonomie einbezogen werden sollen oder nicht. Sehen Sie denn die Chance einer Eini- gung zwischen Frankreich und Deutsch- land, die ja am Ende gewissermaßen die beiden Pole in der Diskussion um die Aufnahme vonAtomkraft in die Taxono- mie darstellen? Mein Kommentar dazu kann sich wirklich nur auf die technische Perspektive beziehen, denn die politische Verantwortung liegt bei anderen. Aus technischer Sicht leistet Kernenergie natürlich einen wesentlichen Beitrag zur CO 2 - Reduzierung. Das haben wir in unserem Bericht klargestellt. Die Herausforderung be- steht darin, auch einem anderen Aspekt der Taxonomie gerecht zu werden, das ist das inzwischen häufig mit DNSH abgekürzte Kriterium des englischen „Do No Significant Harm“. Auch Energiegewinnung darf natür- lich keinen signifikanten Schaden anrichten und muss mit anderen EU-Gesetzen zum Umweltschutz und zum Schutz von Gewäs- sern und dem Ökosystem in Überein- stimmung stehen. Hier war in der TEG keine endgültige Übereinstimmung zu erzielen. Wo verläuft denn genau die Trennlinie der Meinungsverschiedenheiten einzel- ner Mitgliedsstaaten? Damit die Kernenergie in die Taxonomie auf- genommen werden kann, müssen die beiden genannten Aspekte erfüllt sein. Einig sind sich im Prinzip alle in Bezug auf den wesentlichen Beitrag von Kernenergie zur CO 2 -Reduktion. In Bezug auf ihren möglichen Schaden haben wir aus technischer Sicht empfohlen, dass an Fortschritten gearbeitet werden muss, was die Entsorgung von radioaktiven Abfällen angeht. Das ist das Einzige, was wir als technische für Investments geben“ » Ich erwarte, dass die Umsetzung noch vor 2022 erfolgt. Es wird wahrscheinlich auf eine Implementierung im Jahr 2021 hinauslaufen. « Nathan Fabian, CIO der UN-Initiative PRI www.fondsprofessionell.de | 4/2019 173

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