FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2020

Foto: © alfa27 | stock.adobe.com, DIHK; IHK Mittlerer Niederrhein D ieses Timing ist schon abenteuerlich: Das Eckpunktepapier, das den geplan- ten Wechsel der Aufsicht über Finanz- anlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar- Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO erstmals skizzierte, legte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mitten in den Sommerpause 2019 vor, in der heißesten Woche des Jahres. Den Referenten- entwurf präsentierte das BMF fast unbemerkt einen Tag vor Heiligabend. Und den Gesetz- entwurf zur Übertragung der Aufsicht hat das Bundeskabinett am 11. März 2020 abgesegnet – mitten in der Corona-Krise. Der Kabinettsbeschluss kam nicht nur auf- grund der Krisenlage zu einem überraschen- den Zeitpunkt. Nachdem die Union erst Mitte Februar plötzlich große Zweifel an den aktu- ellen Plänen des SPD-geführten BMF ange- meldet hatte, gingen Rechtsexperten und Ver- mittler davon aus, dass sich das Kabinett mit dem Vorhaben in naher Zukunft wohl nicht befassen würde. Zudem keimte die Hoffnung auf, der Aufsichtswechsel könnte zumindest in der bislang geplanten Form doch noch scheitern. Danach sieht es nun eher nicht mehr aus. Zwar ist noch nichts entschieden, denn die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion will die parlamentarischen Verhandlungen zum Nachbessern nutzen. Sollten die Versuche allerdings erfolglos bleiben und der Gesetz- entwurf in der aktuellen Fassung beschlossen werden, würden bundesweit wohl Tausende Fondsvermittler ihre Erlaubnis zurückgeben. Ruhe vor dem Sturm Zu Jahresbeginn war es relativ ruhig um das Großprojekt Aufsichtsübertragung. Zwar wehrten sich die Branchenverbände und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in ihren Stellungnahmen, die sie wäh- rend der Konsultationsfrist bis zum 15. Januar 2020 einreichen konnten, massiv gegen den Referentenentwurf. Auf Seiten der Union zuckte aber niemand. Erst einen Monat später geriet das vorgeschlagene Regel- werk plötzlich unter Beschuss. Ursprünglich hätte sich das Bundes- kabinett bereits am 19. Februar 2020 mit dem geplanten Aufsichtswechsel beschäftigen sollen. Der Termin konnte jedoch nicht gehalten werden, da der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Brodesser auf der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 12. Februar plötzlich deutlich machte, die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion stehe nicht mehr geschlossen hinter den aktuellen Plänen. Die Union wolle über die ge- planten Maßnahmen und Schritte mit dem Koalitionspartner und den anderen im Bundestag vertretenen Parteien noch einmal intensiv diskutieren. Zu einer langen Diskussion kam es dann jedoch nicht. Und so herrscht in der Großen Koalition weiterhin Un- einigkeit darüber, wie der Aufsichts- wechsel aussehen soll. Brodesser und die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, erklärten noch am Tag des Kabinettsbeschlusses, die Union nehme die von verschiedenen Seiten an sie herangetra- genen Kritikpunkte sehr ernst. Immerhin habe sogar der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das Vorhaben heftig bemängelt. Eine Notwen- digkeit zur geplanten Aufsichtsübertragung sei nicht erkennbar, so die Kritik des NKR. Die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten seien zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt. „Wir werden mit unserem Koalitionspartner in den jetzt anste- henden parlamentarischen Beratungen eine praxistaugliche Lösung suchen“, versprechen daher Tillmann und Brodesser. Bei den Vermittlerverbänden löst der Beschluss des Bundeskabinetts nach den vor- übergehend gehegten Hoffnungen auf eine sanftere Form des Kontrollwechsels große Enttäuschung aus. Entsprechend hart ist die Kritik. „Die Verabschiedung dieses Gesetzes wirft tatsächlich ein bedenkliches Licht auf das aktuelle Regierungshandeln“, erklärt Mar- Eine Aufsicht durch die Bafin würde viele Fondsvermittler überfordern. Das Bundeskabinett hat im März 2020 den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die Unionsfraktion will aber noch nachbessern. Nicht so leicht zu stemmen Hau ruck und … die Gewichte sind viel zu schwer: Sollte die Große Koalition 34f-Vermittler wie geplant der Kontrolle der Bafin unterstellen, könnte bundesweit jeder zweite bis dritte Gewerbetreibende seine Erlaubnis zurückgeben. 414 www.fondsprofessionell.de | 1/2020 steuer & recht I bafin-aufsicht

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