FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020

200.000 Euro. Gezahlt wird meist ab 20 Prozent Invalidität, in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Thüringen schon ab 15 Prozent. Somit bleiben nicht richtig verheilte Arm- und Beinbrüche, ein folgenschwerer Achillessehnenriss oder ein teilweise steifes Kniegelenk unversichert. Positive Ausnah- men: Sportvereine in Rheinhessen und der Pfalz zahlen bereits ab einem Prozent Inva- lidität – also so gut wie eine private Unfall- police, die meist ebenfalls bereits bei einem Prozent Invalidität einspringt. Viele Vereinsunfallpolicen sind wie „rich- tige“ Privattarife mit einer Progression aus- gestattet. Die sorgt für einen Anstieg der Grundsumme, wenn es nach einemUnfall zur Teil- oder Vollinvalidität kommt. Der Versicherte ist somit bei höheren Invalidi- tätsgraden finanziell deutlich besser ver- sorgt, oft schon ab 25 oder 50 Prozent. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur so lange, wie für den Verein trainiert wird, sowie bei Veranstaltungen, die der Verein ausrichtet oder an denen er teil- nimmt, samt An- und Abreise. Außerhalb des Sportgeländes besteht Schutz nur, wenn der Sportler im Auftrag des Vereins handelt. Ereignet sich ein Unfall beim pri- vaten Waldlauf, zahlt die Vereinsunfallversi- cherung also nicht. „Die Vereinspolice ist deshalb lediglich als Zusatzversicherung zu verstehen und kann die eigene private Vor- sorge nicht ersetzen“, betont Monika Heu- käufer, Vereinsberaterin beim LSB Berlin. Vereinshaftpflicht „Der Schutz der Sportversicherung über den Landessportbund schließt auch Trainer und Übungsleiter sowie Schieds- und Kampfrichter ein“, erläutert Heukäufer. Zu- dem biete die eingeschlossene Haftpflicht- versicherung Schutz vor Schadenersatz- ansprüchen, die wegen Verletzung der Auf- sichtspflicht von Vereinsmitgliedern gel- tend gemacht werden. Die Vereinshaft- pflicht deckt vor allem die Risiken des Vereins und der Ehrenamtler wie Trainer, Übungsleiter, Vorstand oder Platzwart ab. „Daneben greift sie auch für Schadenfälle der im Verein organisierten Sportler, wenn sie im Zusammenhang mit der Vereinstä- tigkeit zustandegekommen sind“, erklärt Peter Körlings, Beauftragter für Sportversi- cherungsverträge der Generali Deutschland, die drei Landessportverbände versichert. Allerdings kommt die Vereinshaftpflicht nachrangig zur Geltung. Das heißt: Zuerst wird versucht, den Schaden über die Privat- haftpflicht des Sportlers abzuwickeln. Die Deckungssummen für die Sportver- eins-Haftpflichtversicherung reichen bei Personen- und Sachschäden von meist drei Millionen über fünf Millionen (Nordrhein- Westfalen), 7,5 Millionen (Pfalz, Rheinhes- sen, Thüringen), zehn Millionen (Berlin, Baden, Brandenburg,Württemberg) bis zu 15 Millionen Euro (Rheinland). In Berlin und Brandenburg sind zusätzlich noch 100.000 Euro Vermögensschäden als Folge von Personen- und Sachschäden abgedeckt, in Thüringen sogar eine Million Euro. Der früher übliche Selbstbehalt von zehn Pro- zent pro Schadensfall ist nur noch verein- zelt fällig, überwiegend bei Schlüsselverlust. Private Unfallpolice Wer außerhalb eines Vereins Sport treibt, dem sollten Makler eine private Unfallpo- lice empfehlen. „Wer eine private Unfallver- sicherung mit ausreichend hoher Grund- summe abgeschlossen hat, ist ausreichend auch gegen Unfälle im Sportbereich abge- sichert, auch bei privater sportlicher Betäti- gung“, sagt Körlings. Die Grundsumme bei Invalidität sollte mindestens das Zwei- bis Dreifache des Bruttoverdienstes betragen, rät das Maklerportal Check24. Ausgeschlossen aus „normalen“ Unfall- policen sind lediglich zwei Sonderfälle: Das ist einmal der gesamte Luftsport – Segel- fliegen, Fallschirmspringen, Ballonfliegen, Gleitschirmfliegen. Wer dort als Gast teil- nimmt, etwa bei einer Ballonfahrt, hat nach einemUnfall aber Anspruch auf Leis- tungen aus seiner Police. Die zweite Aus- nahme betrifft den Motorsport. Dagegen sind Rad- und Pferderennen, Segelregatten sowie unfallträchtige Sportarten wie Klet- tern oder Hand- und Fußball meist durch eine private Unfallversicherung abgedeckt. „Wer mit seiner Sportart von einem Aus- schluss betroffen ist, wissen spezialisierte Makler, die dennoch Deckung zu einem erhöhtem Beitrag beschaffen können“, sagt Philipp Schneckmann von Defendo Asse- kuranzmakler, einem Unternehmen, das die Sportversicherung über Rahmenverein- barungen mit den Landessportbünden in Berlin und Brandenburg organisiert. Deckungslücke Wie hoch die Versicherungssumme ge- wählt wird, sollte aber nicht an der Sport- art festgemacht werden. „Die ist dabei völ- lig unwichtig“, sagt Generali-Experte Kör- lings. „Es kommt nur auf die Deckungs- lücke an, die man hat.Die ist nicht von der Sportart, sondern von Beruf und Einkom- » Die Vereinspolice ist lediglich eine Zusatz- versicherungund kann eigene private Vorsorge nicht ersetzen. « Monika Heukäufer, LSB Berlin fondsprofessionell.de 4/2020 247

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=