FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020

Transportable Rente Anfang 2022 soll es eine neue Altersvorsorgelösung geben, die Europäer grenzübergreifend besparen können: die Europarente PEPP . Was genau steckt hinter dem Produkt? B ei all den Vorschriften, die den Finanz- sektor aus Brüssel erreichen, ist ein Projekt der EU-Kommission etwas in Ver- gessenheit geraten: das „Pan-European Per- sonal Pension Product“, kurz PEPP. Dabei soll diese „Europarente“ schon 2022 starten (siehe Kasten nächste Seite). Langsam wird es also Zeit, sich näher mit dem Vorhaben zu beschäftigen.Was ist das Ziel des neuen Produkttyps, das im Kern ein Kapitalan- lageprodukt ist? Und wie muss zu einem PEPP beraten werden? FONDS professionell hat sich bei Experten und potenziellen Anbietern umgehört. Die Initiative zu PEPP ging von der EU-Kommission aus und ist in deren Pläne für eine Kapital- marktunion eingebettet. Diese soll vor allem Hindernisse bei Investments in den Ländern der EU beseitigen und Unternehmen so bessere Finanzierungsmöglich- keiten geben. Insbesondere kleine und mittlere Gesellschaften sollen nicht mehr nur Bankkredite auf- nehmen, sondern sich auch am Kapitalmarkt frisches Geld beschaffen können. Ein Teil davon soll von PEPP- Kunden kommen. „Abgesehen von die- sem allgemeinen Ziel wollte die EUmit PEPP ein Altersvorsorgeprodukt schaffen, das insbesondere Arbeit- nehmer, aber auch jede andere Per- sonengruppe, die innerhalb der Union mobil ist, von einem Land ins an- dere mitnehmen können“, erklärt Manuel Baroch Castellvi, Anwalt bei der internatio- nal tätigen Wirtschaftskanzlei DLA Piper. „Schließlich soll die Europarente ein kos- tengünstiges privates Altersvorsorgeprodukt für eine breite Bevölkerungsschicht werden. In vielen Ländern der EU mangelt es da- ran, und die gesetzliche Rente reicht oft- mals nicht aus.“ Wichtigstes Produkt ist das sogenannte Basis-PEPP. Für dieses gilt ein strikter Kos- tendeckel: Die Verwaltungskosten inklusive der Aufwendungen für den Vertrieb sind auf ein Prozent des pro Jahr eingezahlten Kapitals beschränkt. Ferner muss das Basis- PEPP, das nach demWillen des EU-Gesetz- gebers die Standardoption sein soll, eine Garantie bieten – deren Kosten nicht ge- deckelt sind. Diese kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Zum einen ist eine her- kömmliche Kapitalgarantie wie bei einer Lebensversicherung möglich. „Allerdings wird diese Garantie nicht hundertprozentig sein. Die Anbieter werden die auf ein Pro- zent des jährlich angesparten Kapitals gedeckelten Kosten, einschließlich der für den Vertrieb, und wohl auch die Aufwen- dungen für die Biometrie von den einge- zahlten Bruttobeiträgen abziehen können“, so Baroch Castellvi. Keine harte Garantie Die andere Variante zur Sicherung des Kapitals sind Risikominderungs- techniken. Gemeint sind die von Fonds bekannten Lebenszy- klusstrategien, bei denen das Geld zu Beginn des Ver- trags vor allem in Aktien fließt und im Lauf der Zeit in Anleihen um- geschichtet wird. Diese Strategien sollen nach den technischen Vor- schlägen der EU-Versi- cherungsaufsicht Eiopa sicherstellen, dass das einge- zahlte Kapital am Ende der An- sparphase mit einer Wahrscheinlichkeit von 92,5 Prozent vorhanden ist. Einen Kaffee kann man überallhin mitnehmen, auch über eine Grenze – im Gegensatz zu seiner Altersvorsorge. Ein neues Produkt soll das ändern, quasi als Rente to go. STEUER & RECHT Europarente PEPP FOTO: © OZMEN | STOCK.ADOBE.COM, CORNELIS GOLLHARDT 404 fondsprofessionell.de 4/2020

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